Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrätin Ursula Wyss (SP/BE) die Einführung des Stimmrechtsalters 16 (99.457). Wer politisch urteilsfähig ist, sollte von den politischen Rechten nicht ausgeschlossen werden. Die gesellschaftliche Entwicklung hat zu einer früheren politischen Urteilsfähigkeit vieler Jugendlicher geführt. Gerade im Alter zwischen 16 und 18 Jahren könnten die Jugendlichen das im Staatskundeunterricht Erlernte praktisch anwenden. Die Kluft zwischen den Jugendlichen und der Welt der Politik könnte so verringert werden.
Die Kommission sieht zwar die grundsätzliche Berechtigung des Anliegens der Initiantin, möchte aber diesen Schritt nicht überstürzen. Sie lehnt es daher mit 14:9 Stimmen bei einer Enthaltung ab, der Initiative Folge zu geben, womit die Kommission beauftragt würde, selbst eine Vorlage auszuarbeiten. Mit demselben Stimmenverhältnis will sie aber mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten. Im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative fordert die Motion nur das aktive und nicht auch das passive Wahlrecht. Das Vorgehen über die Motion erlaubt eine breitere Abstützung und eine eingehendere Prüfung, indem auch der Ständerat und der Bundesrat von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Eine Minderheit lehnt sowohl die parlamentarische Initiative als auch die Motion ab. Wer das zivile Mündigkeitsalter noch nicht erreicht hat und somit nicht in jeder Beziehung die Verantwortung für sich selber trägt, soll auch nicht gesellschaftliche Verantwortung übernehmen können.
Bei der grundlegenden Differenz, die zwischen den beiden Räten nach der ersten Beratung des Pensionskassengesetzes (99.023) besteht, schlägt die SPK eine Kompromisslösung vor. Bundesrat und Nationalrat wollten beim bisherigen Leistungsprimat verbleiben, das den Versicherten eine Rente von 60% des letzten versicherten Verdienstes garantiert. Der Ständerat beschloss demgegenüber, die Geltungsdauer des Leistungsprimates bis Ende 2006 zu befristen. Auf diesen Zeitpunkt sollte das Beitragsprimat eingeführt werden, das den Versicherungsanspruch jedes Einzelnen nach den effektiv bezahlten Beiträgen des Versicherten und des Arbeitgebers bemisst. Die SPK lehnt mit 17:7 Stimmen bei einer Enthaltung diese Befristung des Leistungsprimates ab, weil die damit verbundene Verunsicherung die Konsolidierung der Pensionskasse des Bundes gefährden würde. Mit 17:8 Stimmen will die Kommission aber den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2006 den Entwurf einer Gesetzesrevision vorzulegen, welche das Beitragsprimat einführt. Im Gegensatz zu den Beschlüssen des Ständerates wird damit nicht bereits jetzt im Gesetz zwingend ein Systemwechsel festgeschrieben. Der Systemwechsel wird aber spätestens im Jahre 2007 vom Parlament auf der Grundlage eines entsprechenden Entwurfes des Bundesrates geprüft werden können.
Die Kommission tagte am 30./31. März 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrätin Vreni Hubmann (SP/ZH).
Bern, 31.03.2000 Parlamentsdienste