Die Finanzkommission behandelte die Tätigkeitsberichte der Finanzdelegation und der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) für das Jahr 1999. Zudem nahm sie zustimmend Kenntnis vom Finanzleitbild des Bundesrates und begann mit der Behandlung des Legislaturfinanzplans.

Bericht über die Finanzoberaufsicht 1999

Der Tätigkeitsbericht 1999 der Finanzdelegation wurde durch deren Mitglieder ausführlich erläutert. Die Finanzkommission interessierte sich besonders für die Arbeitsweise des Europäischen Rechnungshofes (Kap. 14), die Bewilligung des Vorschusses für die Expo 01 durch die Finanzdelegation im vergangenen Oktober (Kap. 23), die Einhaltung der Alterslimiten für PKB-wirksame Beförderungen älterer Bundesbeamter und -beamtinnen (Kap. 31), die Verantwortlichkeit von BundesbeamtInnen in Verwaltungsräten (312) sowie die Oberaufsicht über Anstalten und Unternehmen des Bundes, insbesondere über die Swisscom AG (Kap. 491).

Der Leistungsauftrag ETH-Rat gab Anlass zu verschiedenen kritischen Wortmeldungen. Die Finanzkommission wartet bis heute vergeblich auf aussagekräftige Leistungsindikatoren zum Leistungsauftrag ETH-Rat, welche die Voraussetzung für die Beurteilung der Geschäftsführung der ETHs bilden (Kap. 432). Die Information über die Anzahl pendenter Gesuche um Bundesbeiträge im Bereich der Denkmalpflege sowie die durchschnittliche Frist bis zur deren Auszahlung von 4,5 Jahren riefen lebhafte Reaktionen der Kommissionsmitglieder hervor (Kap. 431). Die Kommission entschied, diese Problematik in einer späteren Sitzung allgemeiner und für alle Subventionsbereiche zu untersuchen. Die Finanzkommission nahm Kenntnis vom Bericht der Finanzdelegation.

Der Tätigkeitsbericht 1999 der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) war ebenfalls Gegenstand einer ausführlichen Präsentation, diesmal durch deren Direktor, Herrn Kurt Grüter. Die Kommissionsmitglieder stellten eine Reihe von Fragen, beispielsweise zu den Risiken bei der Barauszahlung von Geldbeträgen. Ausserdem stellte die Finanzkommission fest, dass die EFK auf dem Arbeitsmarkt in Konkurrenz zu den privatwirtschaftlichen Revisionsunternehmen steht, was die Personalrekrutierung insbesondere auf Kaderstufe erschwert. Die Kommission nahm Kenntnis vom Tätigkeitsbericht 1999 der EFK.

Finanzleitbild und finanzielle Perspektiven

Das Finanzleitbild (99.085n) bestimmt die Ziele, Grundsätze und Instrumente für die Finanzpolitik des Bundes. Es legt dar, welche finanzpolitischen Strategien verfolgt werden sollen, wobei es sich auf anerkannte wissenschaftliche Grundsätze stützt. Das Leitbild ist ein Führungsinstrument des Bundesrates, und dient als Wegweiser zu einem angestrebten Zustand dauerhaften Gleichgewichts, wirtschaftlicher Stabilität und Wachstums, welche die Voraussetzung für Beschäftigung, Wohlfahrt und sozialen Zusammenhalt sind.

Die Finanzkommission stellte fest, dass das Finanzleitbild Lösungen für aktuelle Probleme bereit hält. Sie warnte aber vor einem falschen Gebrauch des Leitbildes, welcher zu einer Gefährdung der sensiblen Gleichgewichte in diesem Land, beispielsweise im sozial- und regionalpolitischen Bereich, führen könnte. Sie interpretierte das Leitbild jedoch grundsätzlich als Ausdruck des Willens des Bundesrates, zu einer Situation stabilen Wirtschaftswachstums zu gelangen. Aus diesem Grund nahm die Finanzkommission mit einem Stimmenverhältnis von 7 zu 1 im zustimmenden Sinne Kenntnis vom Finanzleitbild.

Die Finanzkommission ergriff ausserdem die Gelegenheit, mit dem Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes (EFD), Herrn Bundesrat Villiger, eine erste Aussprache über den Legislaturfinanzplan 1999 - 2003 zu führen. In diesem Zeitraum sollen bekanntlich auch die Bundesfinanzen ins Gleichgewicht zurückgeführt werden. Aufgrund ihrer Beratungen beauftragte die Finanzkommission ihre Subkommission 1 (EFD), einen Mitberichtsentwurf für die Spezialkommission zur Beratung der Legislaturplanung 1999 - 2003 zu erarbeiten. Die Finanzkommission wird diesen Mitberichtsentwurf an ihrer nächsten Sitzung, welche schwergewichtig der Behandlung der Staatsrechnung 1999 gewidmet ist, beraten und in seiner definitiven Form verabschieden.

Die Kommission tagte am Dienstag, 4. April 2000 unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR) und in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, Chef des Eidg. Finanzdepartements, in Bern.

Bern, 04.04.2000    Parlamentsdienste