Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates stimmt der Motion des Nationalrates zum Wertpapierstempel zu. Der Umsatzstempel auf Wertpapiere soll in jenen Bereichen abgeschafft werden, die durch eine Abwanderung der Geschäfte ins Ausland gefährdet sind. Bei der Behandlung des Finanzleitbildes legt die WAK Wert auf das Primat der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Bei der Revision des Konsumkreditgesetzes konnte noch keine Lösung gefunden werden, wie weit der Leasingvertrag sowie die Kredit- und Kundenkarten vom Gesetz erfasst sein sollen.

Bei der Diskussion zum Finanzleitbild bemängelt die WAK, dass die unausweichliche Reform der Börsenstempelsteuer vernachlässigt und insbesondere die zeitliche Dringlichkeit verkennt wird. Für die WAK besteht aufgrund des Anschlusses der Schweizer Börse ans europäische elektronische System eine reelle Gefahr, dass wegen der im europäischen Umfeld einmaligen Stempelsteuer gewisse Geschäfte bereits in kurzer Zeit abwandern werden. Die WAK-S anerkennt den dringlichen Handlungsbedarf und beantragt daher mit 6:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion Wertpapierstempel (00.3001) zu überweisen. Dieser wurde in der Frühlingssession 2000 vom Nationalrat bereits mit 107:58 Stimmen zugestimmt. Die WAK verweist im Weiteren auf ihre vom Parlament gutgeheissene Motion (99.3008, Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe) mit derselben Stossrichtung.

Die WAK verabschiedete ihren Mitbericht an die Finanzkommission des Ständerates zum Finanzleitbild (99.085). Für die WAK liegt ein übergeordnetes Ziel in der Schaffung resp. in der Erhaltung der überdurchschnittlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Selbst die Tilgung der Bundesschulden muss für die WAK mit diesem Ziel vereinbart werden. Eine einseitige Fixierung auf die Entschuldung mag zwar attraktiv erscheinen, aufgrund des internationalen (Steuer-) Wettbewerbs wird der Bund aber bei Reformen des Steuerrechts Einnahmeausfälle zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit in Kauf zu nehmen haben. Dennoch ist die WAK überzeugt, dass Überschüsse in der Bundeskasse durch Hochhalten der Ausgabendisziplin erreicht und damit die Bundesschulden abgebaut werden können. Im Weiteren vertritt die WAK die Meinung, dass während der Legislatur die Einkommenssteuern gesenkt werden sollen. Dabei ist auf lineare Senkungen zu Gunsten von gezielten (z.B. für Familien und gewisse Alleinerziehende; bei den grössten Progressionsstufen) zu verzichten.

Mit der Revision des Konsumkreditgesetzes (98.078) sollen die rechtlichen Bestimmungen zum Konsumentenschutz für die ganze Schweiz vereinheitlicht werden, da die heutigen Lösungen auf Kantonsebene unübersichtlich geworden sind. Die Revision war im Nationalrat äusserst umstritten. Zwar ist die WAK-S einstimmig auf das Geschäft eingetreten, doch ringt sie in der anspruchsvollen Detailberatung noch mit zahlreichen Bestimmungen. So stellen sich bereits beim Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzliche Fragen, ob und inwiefern der Leasingvertrag sowie die Kunden- und Kreditkarten unter die Schutzbestimmungen dieses Gesetz fallen sollen. Es stehen sich verschiedene Konzepte gegenüber, zu denen die Verwaltung noch Berichte zuhanden der Kommission verfassen wird. Die WAK hat auch systematische Bedenken, da das Gesetz im jetzigen Wortlaut nicht gerade leserfreundlich ausgestaltet ist. Die WAK wird an ihrer nächsten Sitzung im Mai ihre Beratungen weiterführen. Der Ständerat wird dieses Geschäft voraussichtlich erst in der Herbstsession behandeln.

Die WAK tagte am 7. April 2000 unter dem Präsidium von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern.

Bern, 10.04.2000    Parlamentsdienste