Der Ständerat und der Nationalrat haben in der Wintersession 1999 vier Parlamentarischen Initiativen (PaIv) über die Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum Folge gegeben (Ständerat: PaIv Maissen 98.458 und Bisig 99.413; Nationalrat: PaIv CVP-Fraktion 98.457 und Hegetschweiler 99.409) und damit die Kommissionen mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Überdies entschied der Bundesrat im März 2000, den Bericht und die Vorschläge einer Expertenkommission (Kommission Eigenmietwert/Systemwechsel, KES) in die Vernehmlassung zu geben. Um die Arbeit von Bundesrat und Parlament zu koordinieren, wurde mit dem Vorsteher des EFD vereinbart, die Vernehmlassung gemein-sam durchzuführen, d.h. den WAK Gelegenheit zu geben, den Vernehmlassern ihre eigenen Vorschläge und Fragen unterbreiten zu können.
Die WAK des Ständerates hat den Bericht und die Vorschläge der KES eingehend geprüft. Sie hält fest, dass viele Punkte dieses komplexen Bereiches noch weitere Abklärungen benötigen. Auch wenn der Systemwechsel zu einer grösseren Umverteilung bei der Steuer-belastung von Wohneigentümern führen wird, darf er keine krassen Ungerechtigkeiten nach sich ziehen. Wie der Expertenbericht aufgezeigt hat, ist auch sorgfältig zu prüfen, wie sich der Systemwechsel auf die Tourismuskantone auswirken würde, falls er auch auf Zweit-wohnungen angewendet würde.
Die WAK hat angesichts der vielen noch offenen Fragen davon abgesehen, bereits heute Position zu beziehen und eigene Vorschläge in die Vernehmlassung zu geben. Indessen hat sie im Bestreben, von den Adressaten der Vernehmlassung gewisse Informationen zu erhalten, den Fragebogen des EFD ergänzt. Die WAK wird sich erneut mit diesem Thema befassen, wenn die Vernehmlassungsergebnisse vorliegen und wird dann gegebenenfalls eigene Vorschläge anbringen.
Die Kommission hat sich im Weiteren mit der an der Frühlingssession überwiesenen PaIv Spoerry (99.417) befasst. Diese verlangt, das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) so zu ändern, dass die Kosten für die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Eltern erfolgte Kinderbetreuung als Gewinnungskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der Bundesrat hat im März angekündigt, er werde Mitte Mai Vorschläge über die Besteuerung von Familien und Paarhaushalten in die Vernehmlassung schicken. Er beabsichtigt, in diesem Rahmen das Anliegen der PaIv zu prüfen.
Für die WAK ist diese Vorgehensweise problematisch: Die den Kantonen für die Anpassung ihrer Gesetzgebungen an das StHG eingeräumte Frist läuft Ende Jahr aus; da die Reform der Familienbesteuerung nicht vor Ende des nächsten Jahres abgeschlossen werden kann, müssten die Kantone, die bereits einen Betreuungskostenabzug eingeführt haben, diese Regelung aufheben, was zu bedauern wäre. Die WAK stellt daher den Adressaten der Vernehmlassung die zusätzliche Frage, ob sie es als notwendig erachten, die Abziehbarkeit von Betreuungskosten in einem schnelleren Verfahren vor der Reform der Familienbe-steuerung zu regeln. Die WAK wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Vernehmlassung entscheiden, ob sie die Initiative rascher umsetzen soll.
Die Sitzung fand am 8. Mai 2000 unter dem Präsidium von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern statt.
Bern, 09.05.2000 Parlamentsdienste