Die Finanzrechnung der Eidgenossenschaft 1999 schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von 2'640 Millionen Franken ab. Der Ausgabenüberschuss ist damit kleiner als budgetiert und auch kleiner als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg jedoch der Bilanzfehlbetrag um 19 Milliarden Franken an. Die Nettoschuld des Bundes erreicht damit den Rekordwert von 72 Milliarden Franken. Die Gesamtschulden des Bundes übersteigen 100 Milliarden Franken.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates befasste sich eingehend mit dem Thema Einbürgerung. Die Kommission hat die Professoren Andreas Auer und Ulrich Zimmerli und eine Vertretung des Bundesamtes für Justiz zu diesem Thema angehört. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass Entscheide wie jene von Emmen aus grundrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht fragwürdig sind. Aus diesem Grund hat die Kommission mit 12:9 Stimmen beschlossen, der Spezialkommission "Legislaturplanung" zu beantragen, eine Richtlinienmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament in der nächsten Legislatur eine Vorlage zu unterbreiten, welche ein Einbürgerungsverfahren vorsieht, das nicht zu willkürlichen und diskriminatorischen Entscheiden führen kann. Insbesondere will die Kommission, dass in diesem Zusammenhang und in Beachtung der verfassungsmässig festgelegten Kompetenzordnung eine Ergänzung der Verfahrensvorschriften geprüft wird, welche eine Begründungspflicht für Einbürgerungsentscheide sowie ein Rechtsmittel für die Anfechtung von Einbürgerungsentscheiden vorsieht.

Die SPK beschloss mit 17 zu 5 Stimmen eine Kommissionsinitiative, die die Streichung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung verlangt (00.415). Sie hörte dazu vorgängig Vertretungen der hauptbetroffenen grossen Kirchenorganisationen an (Schweizer Bischofskonferenz, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund und Römisch-Katholische Zentralkonferenz).

Nach Auffassung der Kommission verletzt der aus dem Kulturkampf des letzten Jahrhunderts stammende Bistumsartikel die Religionsfreiheit und verstösst zudem gegen völkerrechtliche Verträge. Der Bistumsartikel ist in der Praxis vor allem gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet, so dass diese als einzige Religionsgemeinschaft ihre innere Organisation nicht selber regeln kann. Diese verfassungsrechtliche Diskriminierung soll nun aufgehoben werden.

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Rat, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie ist nicht grundsätzlich gegen eine Streichung des Bistumsartikels. Vielmehr ist für sie die Vorlage im jetzigen Zeitpunkt verfrüht, weil verschiedene offene Bistumsfragen nicht gelöst sind. Diese sollen zuerst durch Konkordate mit dem Heiligen Stuhl geklärt werden. Sie befürchtet, dass durch die Aufhebung des Bistumsartikels unnötige religiöse Diskussionen ausgelöst werden könnten.

Die von der SPK des Nationalrates beschlossene Vorlage entspricht derjenigen, welche die ständerätliche Kommission bereits Ende 1998 ausgearbeitet hatte und die in der Vernehmlassung auch die Unterstützung einer grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Kreise fand. Der Ständerat verzichtete damals mit knapper Mehrheit auf diese Vorlage.

Gleichlautende parlamentarische Initiativen (99.425 und 99.460) des früheren Nationalrats François Borel (SP/NE) und von Nationalrat Didier Berberat (SP/NE) fordern einen Verfassungsartikel, der eine unabhängige Behörde für die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen einführt. Damit das Parlament seine Verantwortung für die Bundesfinanzen wahrnehmen kann, brauche es eine Behörde, die es nicht wie heute mit der Regierung teilen muss. Die Kommission lehnt diese Initiative mit 17:8 Stimmen ab. Durch die am 1.9.1999 in Kraft getretene Revision des Finanzkontrollgesetzes ist die institutionelle Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle erheblich gestärkt worden. Im Rahmen dieser parlamentarischen Beratungen ist auch der von den jetzt vorliegenden Initiativen geforderte Systemwechsel eingehend geprüft worden. Der Gesetzgeber hat aber beschlossen, das traditionelle System der Finanzkontrolle, dessen Effizienz und Effektivität sich bewährt hat, weiterzuführen und zu optimieren. Die Kommission sieht keinen konkreten Anlass, bereits derart kurze Zeit nach dieser Gesetzesrevision erneut auf diese Diskussion zurückzukommen.

Die Kommission tagte am 25./26. Mai 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Vreni Hubmann (SP/ZH)

Bern, 26.05.2000    Parlamentsdienste