Das Thema "Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung staatlicher Aufgaben" führte an der finanzpolitischen Tagung der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte zu intensiven und teilweise kontroversen Diskussionen

Unter der Leitung des Präsidenten der Finanzkommission des Nationalrates, Gerold Bührer, Nationalrat/SH, versammelten sich am 29./30. Juni 2000 die Finanzkommissionen von National- und Ständerat im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger im Klostergut Paradies in Schlatt/TG, um über die Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung staatlicher Aufgaben zu diskutieren.

Privatisierungserlöse für den Schuldenabbau verwenden

In seinem einleitenden Referat erläuterte Bundesrat Kaspar Villiger die Eckpfeiler der Strategie des Bundes in Bezug auf Privatisierungen. Ausgehend vom Finanzleitbild, erklärte Bundesrat Villiger, dass Privatisierungen grundsätzlich dort sinnvoll seien, wo ein Markt bestehe. Es könne aber nicht darum gehen, staatliche Monopole durch private Monopole zu ersetzen. Ziel sei vielmehr das Realisieren von Effizienzgewinnen durch mehr Marktnähe. Als Beispiele verwies Bundesrat Villiger auf die Swisscom und den Elektrizitätsmarkt. Sowohl der Swisscom als auch den Elektrizitätswerken müssten die Voraussetzungen gegeben werden, damit sie sich in ihren zunehmend internationaler werdenden Märkten behaupten können. Um ursprünglich bundeseigene Betriebe wie die Swisscom AG, die RUAG AG, die SBB AG, etc. in den Markt zu entlassen, muss der Bund finanzielle Altlasten (Pensionskassenbeiträge, etc.) im Umfang von rund 30 Mia. Franken übernehmen. Vor dem Hintergrund dieses eindrücklichen Betrages erklärte Bundesrat Villiger, es sei richtig, dass der Bund bzw. die Steuerzahlenden diese grossen Refinanzierungskosten mit den Erlösen aus den Privatisierungen abgelten, indem die Erlöse aus allfälligen weiteren Aktienverkäufen der Swisscom und anderen ehemals bundeseigenen Unternehmungen für den Schuldenabbau verwendet werden.

Re-Regulierung

Ähnlich kontrovers wie die Politikerinnen und Politiker beurteilten auch die eingeladenen Experten die Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung.

Während Prof. Franz Jaeger, HSG, die Möglichkeiten und Chancen der Privatisierung staatlicher Aufgaben anhand von BOT-Konzepten (Built-Operate-Transfer) hervorhob, zeigte Prof. Peter Knoepfel, IDHEAP Lausanne, die institutionellen Grenzen der Privatisierung auf.

Prof. Knoepfel erläuterte, wie die Deregulierung und Privatisierung letztlich zu einem neuen Regelungsbedarf führt, indem sich der Staat zwar als Akteur aus dem Markt zurückzieht, diesen aber im Interesse eines fairen Wettbewerbs um so intensiver beaufsichtigen und die Einhaltung der Spielregeln (rules) überwachen muss.

Von England lernen?

Lord Levene of Portsoken, Chairman, Investment Banking Europe, Deutsche Bank AG in London, war unter Premierminister Major verantwortlich für ein grossangelegtes Privatisierungsprogramm in England. Er hob die Vorteile dieser Privatisierungen für den Wirtschaftsstandort Grossbritannien hervor. In der Diskussion kamen neben den Erfolgen auch die Schattenseiten einzelner Privatisierungen zur Sprache.

Die konkreten und technischen Aspekte der Privatisierung erläuterte Christian Lubicz, Management Director, Credit Suisse First Boston, Zürich. Der Direktor der Mittelthurgau-Bahn, Peter Joss, schilderte die Probleme eines privaten Unternehmens im Wettbewerb mit einer nun ebenfalls um Marktanteile kämpfenden SBB AG. Regierungsrat Christian Huber orientierte schliesslich über Privatisierungsprojekte im Kanton Zürich.

Fazit

Die Tagung über Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung staatlicher Aufgaben brachte eine breite Auslegeordnung der Meinungen. Damit ist eine Basis für die weitere politische und ökonomische Entscheidfindung gelegt worden.

Bern, 30.06.2000 Parlamentsdienste