Die WAK hat an einer Aussprache mit Bundesrat Villiger und mit Vertretern der Bundesverwaltung aus drei Departementen eingehende Gespräche über das Bankkunden-geheimnis und die Besteuerung von Zinserträgen geführt. Ausgehend von der Tatsache, dass ausschliesslich der Bundesrat für internationale Verhandlungen im Namen des Bundes zuständig ist, verzichtet sie darauf, mit den Verhandlungspartnern des Bundesrates (EU, OECD-Vertretungen) im gegenwärtigen Zeitpunkt Diskussionen durchzuführen.
Die Mehrheit der WAK unterstützt den Bundesrat in seiner Grundaussage, das Bankkundengeheimnis sei nicht verhandelbar. Bei der Frage der Besteuerung von Zinserträgen, die mit den Ergebnissen des ausserordentlichen ECOFIN-Ministerrates und des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira vom 18.-20. Juni 2000 neue Aktualität gewonnen hat, unterstützt die WAK wiederum die Position des Bundesrates. Wie EU und Bundesrat teilt die WAK die Ansicht, dass Kapitalerträge angemessen zu besteuern sind. So kennt die Schweiz schon seit vielen Jahren ein System der Quellenbesteuerung (Verrechnungssteuer).
Es kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte anzuziehen, die darauf ausgerichtet sind, eine allfällige neue EU-Regelung zu umgehen. Sollte sich deshalb die EU auf den konkreten Inhalt einer Richtlinie einigen, wäre die Schweiz bereit, unter Wahrung ihres Bankgeheimnisses nach Wegen zu suchen, solche Umgehungen möglichst unattraktiv zu machen. Dabei steht in Ergänzung zur Verrechnungssteuer die Prüfung einer Zahlstellensteuer auf Zinsen ausländischer Kapitalanlagen im Vordergrund. Ein automatisches Meldeverfahren stellt hingegen für die Schweiz keinen gangbaren Weg dar.
Die Bereitschaft der Schweiz, nach Lösungen zu suchen, setzt allerdings auch voraus, dass das von der EU eingeführte System eine effektive und umfassende Besteuerung der Zinserträge gewährleistet. Dieses sollte daher neben den EU-Ländern mit ihren angegliederten Gebieten auch für die wichtigsten Finanzzentren ausserhalb der EU gelten. Schliesslich müssten, der Ausgewogenheit wegen auch andere hängige Fragen, die unser bilaterales Verhältnis mit der EU betreffen, gleichzeitig gelöst werden.
Bern, 28.08.2000 Parlamentsdienste