Die Sonderbotschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (00.009n) ist eine direkte Folge des IOC-Entscheides von Seoul im Juni 1999: Die 1998 vom Parlament genehmigten Kredite von 20 Millionen Franken für die Errichtung nachnutzbarer Sportanlagen im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele 2006 in Sion sollen nun neu zugeteilt und - im Rahmen des Nationalen Sportkonzeptes NASAK - für Eis- und Schneesportanlagen eingesetzt werden. Zwar stimmte die Kommission der Neuzuteilung des Kredites oppositionslos zu, jedoch nicht ohne zuvor einzelne Projekte (z. B. den Bau von Gletscherpisten für das Sommerskifahren) kritisch zu hinterfragen.
Zu zwei Kernpunkten der Gen-Lex-Vorlage (00.008) führte die WBK eine eigentliche Grundsatzdiskussion, nämlich zur Frage der "Würde der Kreatur" und zur Frage der Haftung.
In eingehenden Diskussionen mit Experten holte sich die Kommission Grundlagen für die Detailberatung und Antworten auf in früheren Sitzungen aufgeworfene Fragen (Was ist die "Würde" der Kreatur? Was ist eine Verletzung dieser Würde und wie ist sie zu werten? Welche Stellung kommt den Pflanzen zu? Sind die gesetzlichen Bestimmungen auf Tiere zu beschränken? Auf Wirbeltiere?) - Als Knacknuss hat sich die Frage der Haftpflicht angekündigt und als solche hat sie sich auch in der Diskussion mit Experten erwiesen: Die Kommission hat im Hinblick auf die nächste Sitzung Aufträge zur Erarbeitung weiterer Lösungsvarianten erteilt und wird im Oktober darüber entscheiden, ob sie den vom Bundesrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagenen Weg der Gefährdungshaftung befolgen oder eine andere Richtung einschlagen und eine Verschärfung der Bestimmungen im Produktehaftpflichtgesetz vornehmen will.
Die Kommission tagte am 5./6. September 2000 unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) in Bern.
Bern, 07.09.2000 Parlamentsdienste