Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat dem Bundesrat ihre Unterstützung ausgesprochen für seine Haltung zum ausländischen Druck, der auf den Finanzplatz Schweiz ausgeübt wird. Ferner genehmigte sie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien und diskutierte den Bericht des Bundesrates über die schweizerische Menschenrechtspolitik.

Der zunehmende ausländische Druck hat die Kommission bewogen, sich vertieft mit der Lage des Finanzplatzes Schweiz auseinanderzusetzen. In einer Aussprache mit Bundesrat Kaspar Villiger informierte sie sich über die aktuellen gegen die Schweiz gerichteten Vorwürfe wegen mangelnder Rechtshilfe in Zoll- und Steuerfragen sowie über die bisherigen und noch geplanten Reaktionen des Finanzdepartements. Bereits vor zwei Wochen hatte sie eine Aussprache zu diesem Thema mit Bundesrat Josef Deiss durchgeführt. Die Kommission unterstützt die konstruktive Haltung des Bundesrates. Dieser will vermeiden, dass die Schweiz zu einem Hafen für Umgehungsgeschäfte wird, welche auf Grund der Zinsbesteuerung in der Europäischen Union entstehen könnten.

Die Kommission begrüsst, dass das Finanzdepartement in Ergänzung zur bestehenden Verrechnungssteuer die Einführung einer Zahlstellensteuer auf ausländischen Vermögenswerten prüft. Auch teilt die Kommission die Ansicht des Bundesrates, dass ein System der Quellenbesteuerung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung einem Meldeverfahren überlegen ist. Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass das Bankgeheimnis ein wichtiges Instrument des Finanzplatzes Schweiz darstellt. Die bestehenden Gesetze bieten wirksame Instrumente für die Verbrechensbekämpfung, insbesondere gegen die Geldwäscherei. Mit Befriedigung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die schweizerische Rechtshilfe im Ausland allgemein auf Anerkennung stösst. Die Mitglieder der Kommission forderten Bundesrat Villiger ferner auf, die internationale Information über die schweizerische Haltung zu intensivieren.

Die Kommission genehmigte im Weiteren einen Bundesbeschluss, der den Bundesrat zur Ratifizierung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Mazedonien (00.054) ermächtigt. Die Schweiz und Mazedonien beabsichtigen, die technische und finanzielle Zusammenarbeit zu intensivieren und den Handel zwischen den beiden Ländern zu fördern. Die Beseitigung der Doppelbesteuerung begünstigt neue Investitionen.

Schliesslich führte die Kommission eine eingehende Diskussion des bundesrätlichen Berichts über die Menschenrechtspolitik der Schweiz durch. Sie nahm Kenntnis von der Palette der Instrumente, die der Schweiz für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte weltweit zur Verfügung stehen. Die Kommission betonte die Wichtigkeit eines kohärenten Auftretens der Schweiz in Fragen der Menschenrechtspolitik. Zu diesem Zweck regte sie einen intensivierten Austausch an zwischen dem Bundesrat und den Parlamentarierdelegationen, welche die Schweiz in internationalen Institutionen vertreten. Die Kommission beschloss, eine Debatte des Berichts im Plenum durchzuführen.

Die Kommission tagte am 14. September unter dem Vorsitz von Bruno Frick (SZ/CVP) in Bern, zeitweise in Anwesenheit der Bundesräte Couchepin und Villiger.

Bern, 15.09.2000    Parlamentsdienste