Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) folgt bei der Vorberatung des Entwurfes für ein neues Ausweisgesetz (AwG, 00.055) in der ganzen Linie dem Bundesrat und beantragt ihrem Rat einstimmig, dem Entwurf zuzustimmen. Sie begrüsst, dass mit dem AwG die schweizerischen Ausweise internationalen Standards angepasst, möglichst fälschungssicher und maschinenlesbar werden.
Das neue Ausweisgesetz bringt auch für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Ausweis beantragen, verschiedene Vorteile mit sich. Unter anderem können die Reisepässe, wie heute schon die Identitätskarten, in allen Kantonen zu einer einheitlichen Gebühr bezogen werden. Die Verteilung der aus den Gebühren fliessenden Geldern sollen aber die Kantone regeln. Ein Antrag, welcher die Kantons- und Gemeindeanteile im Gesetz festlegen wollte, wurde mit 7 zu 1 Stimmen abgelehnt.
Neu mit dem Ausweisgesetz soll auch eine zentrale Datenbank errichtet werden, die den im Gesetz bezeichneten Stellen ermöglicht, rasch und einfach Kontrollen über die Rechtmässigkeit der Ausweise durchzuführen. Damit kann dem Missbrauch von Ausweisen wirkungsvoller engegengewirkt werden. Nach Ansicht der Kommission ist dabei der Kreis der Stellen, die Zugriff auf die Datenbank haben, klar definiert und genügend eingeschränkt, so dass der Schutz der Daten gewährleistet ist und die Daten nicht unsachgemäss verwendet werden können. Das neue Ausweisgesetz soll voraussichtlich im Jahr 2003 in Kraft treten.
Im weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Standesinitiative des Kantons Genf (00.306s Kt.Iv. GE. Bürgerrechtsgesetz) und über die vom Nationalrat überwiesene Motion (98.3582 Mo.NR. (Hubmann) Einbürgerungen erleichtern) in Kenntnis der Ergebnisse der vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe "Bürgerrecht" zu beschliessen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten voraussichtlich Mitte Dezember vorliegen.
Die Kommission tagte in Bern am 17. Oktober 2000 unter dem Vorsitz von Maximilian Reimann (SVP/AG).
Bern, 18.10.2000 Parlamentsdienste