Die Kommission beantragt ihrem Rat, keine Entschädigungen an den Luftverkehr für Lärmschutzmassnahmen vorzusehen. Einstimmig und ohne grosse Diskussion stimmte sie der Ratifizierung des Vertrages mit Liechtenstein zur Übernahme der LSVA zu.

Eine Parlamentarische Initiative. Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen (00.414) von Nationalrat Hegetschweiler fordert, dass der Bund - analog zu Schiene und Strasse - auch für die Finanzierung von Massnahmen aus der Anwendung der Lärmschutzverordnung (LSV) im Zusammenhang mit den Landesflughäfen besorgt sei. Der Initiant macht geltend, dass mit der Revision der LSV für die Landesflughäfen Kosten von rund 220 Millionen Franken aufgrund der heutigen Flugbewegungen entstehen würden. Während bei Strassen und Bahnen für die vergleichbaren Massnahmen eine öffentliche Finanzierung durch den Bund vorgesehen sei, so müsse die Luftfahrt - obwohl auch Teil des öffentlichen Verkehrs und im öffentlichen Interesse - die Kosten selbst tragen. Der Initiant sieht darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dieser Argumentation konnte die Kommission nicht folgen und gab der Initiative mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission soll der Luftverkehr für seine externen Kosten verursachergerecht selber aufkommen und er werde bereits privilegiert, da er Mineralölsteuer lediglich für den Inlandverkehr entrichte. Gerade diese vom Flugverkehr für die Inlandflüge jährlich entrichteten 20 Millionen Franken an Mineralölsteuerabgaben will der Initiant wenigstens anteilmässig zur Entschädigung von Lärmschutzmassnahmen heranziehen. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben.

Schliesslich hiess die Kommission den Bundesbeschluss über den Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Fürstentum Liechtenstein (00.038) einstimmig gut. Die Vereinbarung regelt die Übernahme der LSVA durch Liechtenstein und ermöglicht damit, auf aufwendige Kontrollstellen an den Landesgrenzen zu verzichten. Stimmt der Nationalrat diesem Antrag zu, so kann der Bundesrat den Vertrag ratifizieren und er kann auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten. Das Fürstentum Liechtenstein stimmte dem Vertrag bereits in einer Volksabstimmung vom 24. September 00 zu.

Die Kommission liess sich anschliessend aus erster Hand, durch den Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Herrn Dr. Max Friedli, über die Einführung der LSVA und die Kooperation BLS/SBB informieren. Weiter stellte der Vorsitzende der Geschäftsleitung SBB, Dr. Benedikt Weibel, die Strategie im internationalen Personenverkehr, die Angebotskonzepte Richtung Frankfurt, München und Paris, sowie das Joint Venture mit England und jenes im Cargo-Verkehr mit Italien vor.

Die zweitägige Sitzung fand unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (FDP/GR) in Bern statt.

Bern, 25.10.2000    Parlamentsdienste