Die Kommission hat die Divergenzen bezüglich der Neuregelung des Familiennamens im Zivilgesetzbuch (94.434 Pa. Iv. Suzette Sandoz, Familiennamen der Ehegatten) geprüft. Sie hat sich der Meinung des Ständerats angeschlossen, der für Ehegatten die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu tragen, beibehalten will. Können sich verheiratete Eltern über den Familiennamen ihrer Kinder nicht einigen, so entscheidet die Vormundschaftsbehörde. Kinder nicht verheirateter Eltern erhalten grundsätzlich den Namen der Mutter; Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, können sich jedoch für den Namen des Vaters entscheiden. Der Nationalrat wird diese Vorschläge in der Wintersession behandeln.
Die Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen, einer Standesinitiative des Kantons Aargau, welche die Unentgeltlichkeit der Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich (96.431) aufheben will, keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass die Initiative, mit der die Zahl der Beschwerden eingedämmt werden soll, gegen ein Grundprinzip des Sozialversicherungsrechts verstösst, welches das Parlament im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts in Artikel 61 bekräftigt hat. Das in diesem neuen Gesetz vorgesehene Einspracheverfahren wird dazu beitragen, die Überlastung mancher Gerichte zu vermindern. Die Initiative würde dazu führen, dass die schwächsten Personen davon abgehalten würden, ihre Rechte geltend zu machen; die Initiative würde somit zu Diskriminierungen führen. Das geltende Recht, das vorsieht, dass im Fall mutwillig oder leichtsinnig eingereichter Beschwerden Verfahrensgebühren und Verfahrenskosten erhoben werden können, genügt. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, es lohne sich, das Begehren des Kantons Aargau einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Sie weist darauf hin, dass es andere Bereiche gibt, in denen sich eine der Parteien, gegenüber dem Staat oder der Gegenpartei, in einer schwächeren Position befindet und in denen die Rechtsmittelverfahren nicht unentgeltlich sind.
Mit 11 gegen 6 Stimmen hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Paul Rechsteiner (99.464 Rehabilitierung der Flüchtlingsretter und der Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus) Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass mit einem Bundesbeschluss sämtliche Strafurteile gegen Fluchthelfer zu Gunsten der Opfer des Naziregimes und des Faschismus aufgehoben werden. In den Bundesbeschluss sind nach ihr die Urteile gegen Schweizer einzubeziehen, die in der Resistance und im Spanischen Bürgerkrieg in den internationalen Brigaden gekämpft haben. In den Augen der Kommission sollte die Konkretisierung der parlamentarischen Initiative den Unterschieden zwischen den Zielgruppen Rechnung tragen: Eine vertiefte Prüfung von Rehabilitierungsmassnahmen verdienen vor allem die Personen, die Flüchtlinge gerettet haben.
Die Kommission hat mit 9 gegen 7 Stimmen beschlossen, einer Initiative von Nationalrätin Thanei (99.459 Arbeitsrecht. Kündigungsschutz) keine Folge zu geben. Die Initiative hat zum Ziel, den Kündigungsschutz im Sinne der Übereinkommens Nr. 158 der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie der revidierten Sozialcharta zu verbessern. Nach der Mehrheit der Kommission bietet das geltende Arbeitsrecht grosse Flexibilität. Es erlaubt, die Anstellung von Personal zu optimieren. Dies stellt für den Wirtschaftsstandort Schweiz einen Vorteil dar. Strengere Kündigungsbestimmungen könnten die Unternehmen veranlassen, vermehrt Temporärpersonal anzustellen, was den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch zuwiderlaufen würde. Für die Minderheit drängt sich eine Anpassung an die Regelungen auf, die in unsern Nachbarländern gelten, und zwar sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch aufgrund der Auswirkungen, welche Kündigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Die heutige Gesetzgebung veranlasst ausländische Unternehmen zu Betriebsschliessungen und Kündigungen vor allem in der Schweiz, weil dies in unserem Land billiger zu stehen kommt und einfacher ist.
Mit 14 zu 8 Stimmen hat die Kommission zudem einer Vorlage zur Änderung des Mietrechts (99.076) zugestimmt. Über ihre Beschlüsse hat sie am 31. Oktober an einer Pressekonferenz orientiert.
Die Kommission für Rechtsfragen tagte am 30. und 31. Oktober 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP/TG) und unter zeitweiliger Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern, 02.11.2000 Parlamentsdienste