Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 8:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Hess (OW/FDP) für die Einführung einer Vorbereitungshaft bei Asylmissbrauch (00.420) Folge zu geben. Nach geltendem Recht kann ein Asylbewerber erst dann in Ausschaffungshaft genommen werden, wenn nach einem Wegweisungsentscheid konkrete Indizien vorliegen, dass er sich durch Untertauchen der Ausschaffung entziehen will. Dieser Tatbestand stellt hingegen keinen hinreichenden Grund dar für eine Vorbereitungshaft zur Sicherstellung der Durchführung des Wegweisungsverfahrens vor dem Wegweisungsentscheid, wie das Bundesgericht kürzlich mit zwei Entscheiden klargestellt hat. In der Praxis bedeutet dies, dass illegal sich in der Schweiz aufhaltende Ausländer nach ihrem Aufgreifen bloss ein Asylgesuch einreichen müssen, um wieder laufen gelassen zu werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates möchte diese Gesetzeslücke schliessen. Ob dies im Rahmen der zwar bevorstehenden , aber voraussichtlich eine längere Zeitdauer beanspruchenden Totalrevision des Ausländergesetzes oder aber mit einer vorgezogenen separaten Gesetzesrevision geschehen soll, wird die Kommission entscheiden, sobald der Rat der Initiative Folge gegeben haben wird.
Die SPK des Ständerates spricht sich mit 9:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Streichung des "Bistumsartikels" in der Bundesverfassung (00.415) aus und schliesst sich damit dem Nationalrat an. Die Genehmigungspflicht zur Errichtung neuer Bistümer ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Diese Bestimmung verletzt das Völkerrecht, indem sie in das Selbstbestimmungsrecht einer Glaubensgemeinschaft - der römisch-katholischen
Kirche - in diskriminierender Weise eingreift. In der Praxis fand diese Bestimmung übrigens gar nie Anwendung. Weder hat der "Bistumsartikel" einen Beitrag leisten können zur Lösung der Probleme, die in der jüngeren Vergangenheit in der römisch-katholischen Kirche aufgetreten sind, noch bietet die Beibehaltung der Bestimmung irgendwelche Gewähr gegen die Wiederholung ähnlicher Probleme. Die offensichtliche Taktik eines Teiles der Gegner der Streichung, den "Bistumsartikel" als Faustpfand beizubehalten, um die Bischofswahlen in ihrem Sinn anders gestalten zu können, betrachtet die SPK als falschen Weg. Es ist nicht Sache des Staates, sich in diese innerkirchlichen Auseinandersetzungen einzumischen.
Die Kommission tagte am 6. November 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG).
Bern, 07.11.2000 Parlamentsdienste