Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Verjährung bei Sexualdelikten an Kindern neu geregelt. Sie beantragt, den Besitz von harter Pornografie zu verbieten. Sie will den Schutz von Kindern unter 18 Jahren in Strafverfahren verbessern. Ferner beantragt sie, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wonach den Casinos Mendrisio und Herisau ermöglicht werden soll, ihren Betrieb bis zum definitiven Konzessionsentscheid weiterzuführen.

Die Kommission hat den Entwurf zur Änderung betreffend die Verjährung bei Sexualdelikten an Kindern (00.041 s StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität; Entwurf A) , an dem sie verschiedene Änderungen anbrachte, einstimmig angenommen. Sie beschloss, die allgemeinen Verjährungsregeln, wie sie im Entwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vorgesehen sind (98.038 StGB, MStG und BG über das Jugendstrafrecht. Änderung) bereits im Rahmen dieser Teilrevision einzuführen. Diese neue Regelung unterscheidet nicht mehr zwischen relativer und absoluter Verjährung: Inskünftig verjährt die Strafverfolgung in 30 Jahren bei schwersten Straftaten (auf die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe steht) bzw. in 15 Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt ist, und in 7 Jahren bei den anderen Taten. Die Kommission beantragt zudem, dass bei schweren Verbrechen gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren die Verjährungsfrist mindestens bis zum vollendeten 25. Altersjahr des Opfers dauert. Damit will die Kommission sowohl dem Schutzbedürfnis junger Opfer Rechnung tragen als auch gewährleisten, dass die andern, d.h. nicht sexuellen, schweren Verbrechen an Kindern rechtsgleich behandelt werden.

Die Kommission hat den zweiten Entwurf der Botschaft ohne Gegenstimme angenommen (Verbot des Besitzes harter Poronografie; 00.041 s StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität, Entwurf B). Sie ergänzte die Anträge des Bundesrates betreffend das Verbot von Erwerb und Besitz von Kinderpornografie sowie von Pornografie mit Gewaltdarstellungen mit dem Verbot der Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Tieren enthält.

Ebenfalls einstimmig angenommen hat die Kommission den Entwurf zur Änderung des Opferhilfegesetzes, die darauf abzielt, den Schutz der unter 18-jährigen Opfer von Delikten in Strafverfahren zu verbessern (Pa.Iv. NR 94.441 Sexuelle Ausbeutung von Kindern. Verbesserter Schutz; Goll). Sie hat gegenüber dem Entwurf, den der Nationalrat im Oktober annahm, zwei Differenzen geschaffen: So soll nicht nur gegen den Entscheid, das Verfahren einzustellen, sondern auch gegen den Entscheid, das Verfahren nicht einzustellen, eine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben werden können; weiter präzisiert sie, dass der Beschuldigte, das Kind und die Staatsanwaltschaft beschwerdeberechtigt sind.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes am 1. April 2000, mussten alle Casinos ihren Betrieb einstellen, die bis zu jenem Zeitpunkt keine kantonale und vom Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung hatten. Im März dieses Jahres empfahl die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission dem Bundesrat, zum Casino in Mendrisio einen Entscheid zu fällen; der Bundesrat kam dieser Empfehlung allerdings nicht nach. Im National- und im Ständerat wurde darauf je eine parlamentarische Initiative eingereicht (NR: Stamm, 00.423 ; Ständerat: Philippo Lombardi, 00.424). Darin wird verlangt, dass die Übergangsbestimmungen des Spielbankengesetzes so zu ändern seien, dass die Casinos, welche bereits vor dem 22. April 1998 eröffnet wurden, ihren Betrieb bis zu den definitiven Konzessionsentscheiden weiterführen können. Die Kommission hat mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Lombardi Folge zu geben. Ihrer Auffassung nach hat der Bundesrat das Bewillligungsgesuch des Casinos Mendrisio nicht korrekt behandelt. Dieses war nämlich im fraglichen Zeitpunkt im Besitz einer gültigen kantonalen Bewilligung. Eine provisorische Weiterführung seines Betriebes würde den definitiven Konzessionsentscheid nicht präjudizieren. Auch ist diese Einrichtung für die Wirtschaft dieser Randregion von zentraler Bedeutung.

Die Kommission hat mit 5 zu 4 Stimmen den aufgrund der parlamentarischen Initiative 97.417(Arbeitsrecht. Erhöhung der Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren. Anita Thanei) ausgearbeiteten Entwurf des Nationalrates angenommen. Demnach soll das Obligationenrecht so geändert werden, dass Streitverfahren aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos sind.

Im Weiteren hat die Kommission die Detailberatung des Fusionsgesetzes (00.052 s) aufgenommen.

Die Kommission hat am 9. und 10. November 2000 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Eopiney (C, VS) in Bern getagt.

Bern, 10.11.2000    Parlamentsdienste