"Zukunftsgerichtet" war die November-Sitzung der WBK des Nationalrates: Hauptthemen waren die Weiterbildung einerseits und die Zukunft der Bildungs- und Forschungspolitik andererseits.

Die Kommission hat beim letzten offenen Punkt bei der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Arzneimittel und Medizinprodukten (99.020 Heilmittelgesetz) eine wichtige Differenz zum Ständerat mit 21 zu 0 bei 1 Enthaltung aufrechterhalten, wenn auch mit einem modifizierten Antrag. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates hatte der Ständerat die Voraussetzungen für parallellimportierte, meist günstigere Arzneimittel (Stichwort Generika) derart verschärft, dass Parallelimporte praktisch verunmöglicht würden, weil mit der Ermöglichung einer Kumulierung von Patentschutz und sogenanntem Erstanmelderschutz die Schutzwirkung im äussersten Fall bis zu 10 Jahre verlängert werden könnte. Die SGK des Nationalrates erachtet diese Lösung als wettbewerbs- und innovationsfeindlich. Preispolitisch steht diese auch quer zu den Bemühungen, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Die Kommission hat deshalb den Erstanmelderschutz aus dem Artikel 14 gestrichen.

Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittel aus dem Ausland, die in der Schweiz bereits zugelassen sind, sieht er insbesondere dann vor, wenn - dies im Einklang mit dem sogenannten KODAK-Urteil des Bundesgerichts - der Patentschutz abgelaufen ist, und wenn im entsprechenden Land ein gleichwertiges Zulassungsverfahren existiert. Diese Arzneimittel müssen auch sonst gleichen Anforderungen genügen, die in der Schweiz gelten, insbesondere in den Bereichen Kennzeichnung und Arzneimittelinformation sowie Sicherheits- und Qualitätsanforderungen. Im übrigen ist die Kommission mit wenigen Ausnahmen den Anträgen des Ständerates gefolgt. Im Nationalrat ist das Heilmittelgesetz in der Wintersession (30. 11.2000) traktandiert.

Weiter hat die SGK ihre Beratungen über die 11. AHV-Revision (00.014) fortgesetzt. Zur Vorbereitung der Beratungen im Plenum hat sie eine Subkommission eingesetzt, die nach einvernehmlichen Lösungen beim Rentenalter und bei der Finanzierung suchen soll. Die Kommission tagt das nächste Mal am 9./10./11. Januar 2001. Geplant ist, dass dann die erste Lesung zur 11. AHV-Revision abgeschlossen und mit den Beratungen über die 1. BVG-Revision (00.027) begonnen werden kann. Nach Abschluss dieser Beratungen ist eine zweite Lesung zur 11. AHV-Revision vorgesehen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat eine weitere Fristverlängerung für die Parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion "Genehmigung der Europäischen Sozialcharta" (91.419) um zwei Jahre. Vorgängig hat sie Prof. Pascal Mahon, Universität Neuenburg, zur Frage des Streikrechts im Zusammenhang mit der Sozialcharta angehört. Ein Bericht der Kommission zur Initiative liegt bereits seit dem 19. November 1995 vor. 1996 hat der Nationalrat die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen, dies mit dem Auftrag, einen neuen Entwurf vorzulegen, sobald die Schweiz in der Lage sei, entweder Artikel 6 (Streikrecht) oder Artikel 19 (Recht der Wanderarbeitnehmer) vorbehaltlos anzunehmen. Die Behandlungsfrist wurde 1998 im Hinblick auf die neue Bundesverfassung und der Neuregelung des Streikrechts erneut verlängert. Seit der Abfassung des Berichts haben sich einige Voraussetzungen inzwischen stark verändert. Insbesondere wurde 1996 die Sozialcharta revidiert; dies mit Auswirkungen auch auf die sozialen und ökonomischen Rechte. Bedingung für einen Ratifikationsentscheid ist deshalb eine aktualisierte Analyse der jüngsten Entwicklungen. Der Antrag auf Fristverlängerung wurde mit 14 zu 9 bei 1 Enthaltung gefällt. Eine Kommissionsminderheit beantragt Abschreibung der Initiative.

Die Sitzung fand am 23. November 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Rosmarie Dormann und grösstenteils in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt.

Bern, 24.11.2000    Parlamentsdienste