Nachdem die Kommission einen Gegenvorschlag zur Sonntagsinitiative mit zwei autofreien Sonntagen in Vernehmlassung gegeben hatte, der mehrheitlich abgelehnt wurde, beschloss die KVF, die Sonntagsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

An der Sitzung vom 26. Mai 2000 stimmte die Kommission dem Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative 99.094) mit 9 zu 2 Stimmen zu und lehnte damit die Initiative ab. Sie beschloss aber, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag, der ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr an zwei Sonntagen im Jahr, am Bettag und an einem weiteren vom Bundesrat zu bestimmenden Sonntag, vorschreibt, gegenüberzustellen. Dieser Vorschlag auf Gesetzesstufe sieht eine befristete Versuchsphase von vier Jahren vor, nach deren Ablauf die Bundesversammlung über die definitive Einführung der Sonntagsfahrverbote beschliessen wird. Im Namen der KVF des Ständerates schickte der Bundesrat den Vorschlag in Vernehmlassung. Eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Organisationen lehnte ihn ab. Die Argumente blieben weitgehend dieselben, die auch den Bundesrat veranlassten, die Sonntagsinitiative mit vier autofreien Sonntagen zur Ablehnung zu empfehlen: Keine staatlich verordnete Erlebnistage, schlechte Anbindung der Randregionen an den öffentlichen Verkehr, negative wirtschaftliche Auswirkungen insbesondere auf den Tourismus, wenig Verständnis im Ausland. In der Folge sprach sich die Kommission mit 0 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen gegen die Aufnahme eines Gegenvorschlages aus. Für den Ablehnungsentscheid war auch von Bedeutung, dass verschiedene Kantone und Organisationen regionale autofreie Sonntage wünschten, deren Durchführung aber bereits heute aufgrund von Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes möglich ist. Eine Minderheit der Kommission will sich für die Initiative einsetzen, die voraussichtlich in der Frühjahrssession vom Ständerat beraten wird.

Weiter vertraten die Regierungsräte Gérard Ramseyer und Robert Cramer die Standesinitiativen des Kantons Genf. Bahnverbindung Genf-Annemasse (00.317) vor der Kommission. Die Delegation betonte, dass der Bund der 1912 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingegangenen Verpflichtung (Bundesgesetz betreffend die Ausdehnung des Netzes der Bundesbahnen auf Genfer Gebiet vom 10. Juli 1912, SR 742.32), zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse durch die SBB eine Bahnverbindung erstellen zu lassen, nachkommen soll. Der Kanton Genf würde dabei ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze bei Annemasse übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abtreten. Der Kanton Genf liess im August vergangenen Jahres ein Rechtsgutachten erstellen, welches besagt, dass der genannte Vertrag noch gilt und dessen Umsetzung keine neue Vereinbarung braucht. Die Kommission fasste noch keinen Entscheid zur Standesinitiative, da sie bis zur nächsten Sitzung Abklärungen rechtlicher Natur und über die verfahrensmässige Vorgehensweise treffen will.

Neben diesen Haupttraktanden informierte sich die KVF über den Stand des Projektes Swissmetro und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Ständerat Hans Hess (OW/FDP) statt.

Bern, 12.01.2001    Parlamentsdienste