Als erstes behandelte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats eine Parlamentarische Initiative (Bundesgesetz zur Weiterversicherung von Arbeitnehmerinnen in der beruflichen Vorsorge, 01.400), die einen seit anfangs Jahr bestehenden Missstand durch ein dringliches Bundesgesetz sofort beheben will: Seit anfangs Jahr ist die mit der 10. AHV-Revision beschlossene Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 63 Jahre in Kraft getreten, im BVG dagegen, das zurzeit im Erstrat hängig ist, liegt dieses Alter nach wie vor bei 62. Die ärgerliche Konsequenz ist die, dass die Möglichkeit der Rentenbildung trotz weiterem Erwerbseinkommen mit dem 62. Geburtstag aufhört. Ein Beispiel: Eine Frau, die im laufenden Jahr das 62. Altersjahr erreicht, weist an ihrem Geburtstag ein Altersguthaben von 120 000 Franken auf. Bei ihrer Pensionierung mit 63 Jahren würde dieser Betrag (inkl. Verzinsung für das letzte Jahr) eine jährliche Altersrente von 9235 Franken auslösen. Würden die Frau und ihr Arbeitgeber hingegen weiter Beiträge bezahlen, so entstünde nach einem Jahr ein Anspruch auf eine Rente von 9750 Franken. Das sind immerhin über 500 Franken mehr pro Jahr. - Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Frauen die Möglichkeit haben, sich in ihrem 63. Jahr weiterhin nach BVG zu versichern, ohne steuerliche Nachteile. Das auf Ende 2004 befristete Bundesgesetz soll dringlich erklärt und wenn möglich in der Frühlingssession von beiden Räten verabschiedet werden, so dass es rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten kann.
Anschliessend befasste sich die Kommission mit der Gesundheitsinitiative der sozialdemokratischen Partei (Vo. Iv. "Gesundheit muss bezahlbar bleiben"; 00.046 n), die der Nationalrat in der Wintersession 2000 gemäss Vorschlag des Bundesrats mit 91 zu 55 Stimmen abgelehnt hat. Die Volksinitiative verlangt insbesondere eine Neuordnung der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung: Diese soll durch zusätzliche zweckgebundene Mehrwertsteuern und in mindestens gleich hohem Umfang durch einkommens- und vermögensabhängige Beiträge der Versicherten finanziert werden. Nach Ansicht der Kommission hätten die geforderten Umstellungen unabsehbarer Auswirkungen. Wenn auch die Volksinitiative in dieser Form nicht annehmbar sei, müssten doch die aufgeworfenen Probleme - Kostendämpfung einerseits und tragbare Prämien für Familien anderseits - gründlich geprüft werden. Die bereits eingesetzte Subkommission KVG wird sich damit befassen. Der Entscheid über einen allfälligen Gegenvorschlag wurde ausgesetzt.
Die als nächstes behandelte Standesinitiative des Kantons Waadt (00.318 s, Krankenversicherungsgesetz. Änderung) fordert, dass die Krankenversicherer verpflichtet werden, klare Statistiken über die jährlichen Kosten und Reserven zu führen. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf und beantragt mit einer Gegenstimme, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wie schon bei der Beratung einer ähnlich lautenden Initiative Genf (99.305 s), ist sie der Ansicht, dass das Anliegen weitgehend erfüllt ist und die zusätzlichen Verbesserungen der Transparenz auf dem Weg des Vollzugs, nicht der Gesetzgebung erfolgen muss.
Eine weitere Standesinitiative, die St. Iv. Wallis "Runder Tisch zum Gesundheitswesen (00.319 s) ersucht die Bundesversammlung, sämtliche am Gesundheitswesen unseres Landes Beteiligten an einen Runden Tisch zu einer "Bestandesaufnahme des Gesundheitswesens Schweiz" zu versammeln. In einem solchen Dialog solle die Lösung zur Bewältigung der steigenden Kosten im Gesundheitswesen gesucht werden. Die Kommission stellt fest, dass Runde Tische nicht den demokratischen Strukturen und Verfahrensweisen entsprechen und beantragt einstimmig, ihr keine Folge zu geben.
Nachdem der Nationalrat in der Dezembersession 1999 die Volksinitiative "Für eine freie Arzt- und Spitalwahl" (99.059) mit 151 zu 14 zur Ablehnung empfohlen hatte, hat die SGK des Ständerats ihre Beratungen im Januar 2000 aufgenommen und Nationalrat Zäch als Vertreter des Initiativkomitees angehört . Die Initiative fordert eine freie Wahl der Patienten bezüglich Arzt und Spital, wobei die Krankenversicherer verpflichtet würden, die vollen Kosten zu übernehmen. Die Initianten kritisieren, dass es seit Einführung des KVG statt dem ursprünglich angestrebten vermehrten Wettbewerb zwischen den Spitälern zu einer Einschränkung des Wettbewerbs komme, indem die privaten Spitäler mittels der kantonalen Spitallisten vom Markt ferngehalten würden. Da der ganze Bereich Spitalfinanzierung ohnehin mit der 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) grundsätzlich überprüft wird, hatte die Kommission den Entscheid ausgesetzt, um allenfalls einen Gegenvorschlag präsentieren zu können. Da jedoch der Ausgang der KVG-Revision zurzeit noch sehr offen ist und die Dauer der Beratung die Behandlungsfrist überschreiten könnte, entschied die Kommission einstimmig, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Petition "Frieden für Hanf (00.15), die fordert, dass die Strafverfolgung für den Konsum, die Produktion und die Vermarktung von Hanfprodukten sofort eingestellt und in diesem Bereich baldmöglichst eine klare Rechtslage geschaffen werde. Im Hinblick auf die anstehende Revision des Betäubungsmittelgesetzes, in der die wichtigsten Anliegen der Petition diskutiert werden sollen, beantragt die Kommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen.
Die Kommission tagte am 16. Januar in Bern unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) und unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss. Es wurden folgende Personen angehört: Jean-François Steiert, Präsident des Initiativkomitees Gesundheitsinitiative; Charles-Pascal Ghiringhelli, Grossrat, und Christina Maier zur St. Iv. Waadt; Staatsrat Thomas Burgener, Claude Oreiller, Grossrat, und Daniel Volken zur St. Iv. Wallis.
Bern, 17.01.2001 Parlamentsdienste