Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hatte sich im Januar 2000 letztmals mit dem Bereich Raumplanung befasst und begrüsste dieses Mal den seit einem halben Jahr im umgeformten und umbenannten Amt für Raumentwicklung ARE tätigen neuen Direktor Pierre-Alain Rumley, der den "Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000-2003" (00.081) vorstellte.
Nach dem ersten Bericht über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik vom 27. November 1989 schaffte der Bundesrat 1996 mit den "Grundzügen der Raumordnung Schweiz" eine materielle und strategische Grundlage für die Verbesserung der Koordination seiner raumbedeutsamen Tätigkeiten. Am 22. Mai 1996 verabschiedete er ein zweites Realisierungsprogramm (1996-1999). Der vorliegende dritte Bericht zieht Bilanz über die Verwirklichung dieser Massnahmen. Es baut auf dem letzten bestehenden Programm auf und setzt aufgrund der veränderten Ausgangslage neue Prioritäten. Mit dem festgelegten Rahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und kohärent auf die Raumordnungspolitik ausgerichtet sind.
31 Massnahmen werden in den fünf Aktionsfeldern definiert: Mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes, Nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft, Festigung des Städtesystems Schweiz, Förderung des ländlichen Raumes und Einbindung in die europäische Raumordnung.
Die UREK-N lud sechs Gäste ein, kritisch zum Realisierungsprogramm Stellung zu nehmen: Den Präsidenten der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften, den Kantonsplaner aus Freiburg, einen praktizierenden Raumplaner aus dem Kanton Bern und eine Raumplanerin aus dem Kanton Zürich, den Direktor der Nidwaldner Gebäudeversicherung und den Direktor von Graubünden Ferien. Der philosophische Ansatz geht davon aus, dass die Vorstellungen über die Urbanisierung die ländliche Bevölkerung diskriminiert und dass die Identität der urbanisierten Bevölkerung mit ihrem Raum nicht stattgefunden hat. Es wurde ein eidgenössischer Richtplan gefordert und eine Raumplanung, die "schmerzt": d.h. nur Konzepte, die auch umgesetzt werden, dürfen angenommen werden. Aus der raumplanerischen Praxis wurde das Realisierungsprogramm als sinnvoll beurteilt, weil es Erkenntnisse vermittle und die Praxis unterstütze. Die Notwendigkeit der präventiven Zusammenarbeit mit den kommunalen und kantonalen Raumplanungsbehörden ohne in ihren Hoheitsbereich einzugreifen wurde klar betont. Schliesslich zeigte sich, dass eine intakte Landschaft als Verkaufsargument für den Tourismus notwendig ist und sich eine Kommunikationsoffensive aufdrängt. Die Experten geizten nicht mit weiteren konkreten Vorschlägen und aufbauender Kritik.
Im November 2000 setzte die UREK-N die zwei Parlamentarischen Initiativen "Gesetzliche Nachtruhepause für Landesflughäfen (00.417, Grüne)" und "Grenzwerte für Lärm (00.433, Leutenegger Oberholzer)" bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsentscheids BGE zur 5. Ausbauetappe des Flughafens Zürich-Kloten aus. Sie hatte im Juni 2000 zum Thema Fluglärm bereits eine umfassende Anhörung durchgeführt. Der BGE vom 8. Dezember 2000 gab den klagenden Flughafengemeinden Recht und verlangte eine Überarbeitung des Schallschutzkonzepts und des Lärmbelastungskatasters.
Die Parlamentarische Initiative der Grünen verlangt eine gesetzliche Nachtruhe von 22.00 - 06.00 Uhr. Der Bundesrat sieht eine Pause von 23.00 - 06.00 Uhr vor, ausnahmsweise erst ab 23.30 und wird das vermutlich in der Lärmschutzverordnung regeln. Die geforderte gesetzliche Regelung will die UREK-N nicht weiterverfolgen und lehnt die Initiative mit 10 zu 14 Stimmen ab.
Die Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer verlangt, dass der Bundesrat im Umweltschutzgesetz bei der Festlegung der Lärmgrenzwerte die Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärmimmissionsgrenzwerten beachtet. Der BGE hat die Vorgaben der Expertenkommission für die Festlegung der Lärmgrenzwerte anerkannt. Die UREK-N lehnte Folge geben mit 9 zu 14 Stimmen ab.
Die UREK-N liess sich im Weiteren von Direktor David Streiff vom Bundesamt für Kultur die Bereiche Denkmalpflege und Heimatschutz vorstellen, sich über Schwerpunkte der Legislatur und den Handlungsbedarf der nächsten Jahre orientieren und führte eine angeregte Diskussion.
Schliesslich diskutierte sie mit dem scheidenden und letztmals in der Kommission anwesenden Direktor des Bundesamts für Energie, Herrn Eduard Kiener, die Umsetzung des Elektrizitätsmarktgesetzes und meldete ihr Interesse an einer Konsultation zur entstehenden Verordnung an.
Die Kommission tagte am 12. und 13. Februar 2001 unter dem Vorsitz von Doris Stump (SP/AG) in Bern.