Eine vom Bund diktierte Abschaffung der Volksabstimmungen über Einbürgerungsgesuche lehnt die SPK ab. Einstimmig beantragt die Kommission, einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Genf (00.306s) keine Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass der Einbürgerungsbeschluss sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene entweder durch die Exekutive oder durch die Legislative getroffen wird. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass ein Verbot von Urnenabstimmungen und Gemeindeversammlungsbeschlüssen über Einbürgerungsgesuche einen zu starken Eingriff sowohl in die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen als auch in die Gemeindeautonomie darstellt.
Wichtig ist für die Kommission, dass ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert werden kann. In diesem Zusammenhang weist die Kommission auf ein von beiden Räten überwiesenes Postulat hin, das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie ein rechtsstaatliches Einbürgerungsverfahren garantiert werden kann (00.3226 Mo. Ko. NR Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens).
Der Nationalrat hat am 14. Juni 2000 eine Motion (98.3582 Mo. Hubmann. Einbürgerungen erleichtern) angenommen, welche verlangt, dass die Hürden für die Einbürgerung abzubauen sind. Die Kommission beantragt mit 8:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese Motion als Postulat zu überweisen. Mit der Motion wird gefordert, dass ausländische Personen, die in der Schweiz geboren wurden und aufgewachsen sind, auf Gesuch hin das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Zudem sollen jene, welche die gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, erleichtert eingebürgert werden. Weiter soll die geforderte Aufenthaltsdauer auf ein europäisches Niveau gesenkt sowie die Einbürgerungsgebühren harmonisiert und ebenfalls gesenkt werden.
Der Bundesrat hat am 31. Januar 2001 seine Vorstellungen zur Revision der Einbürgerungsgesetzgebung präsentiert und ein Vernehmlassungsverfahren angeordnet. Die Kommission hat von den Vorstellungen des Bundesrates zur Einbürgerungspolitik Kenntnis genommen. Die Kommission möchte zum heutigen Zeitpunkt nicht den Ergebnissen dieser Vernehmlassung vorgreifen und beantragt daher die Überweisung der Motion als Postulat. Die Kommission wird zu den einzelnen Empfehlungen des Bundesrates im Rahmen der Beratungen der bundesrätlichen Vorlage Stellung nehmen. Für einen Teil der Kommission gehen die Forderungen der vorliegenden Motion auch in der Form des Postulates zu weit. Um aber die laufenden Arbeiten des Bundesrates nicht zu behindern, verzichteten vier Mitglieder auf einen entsprechenden Ablehnungsantrag und enthielten sich der Stimme.
Die Kommission tagte am 19. Februar 2001 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG).
Bern, 20.02.2001 Parlamentsdienste