Die Finanzdelegation verlangt vom Bundesrat, dass er bei der Gehaltsfestsetzung der obersten Kader der Unternehmungen des Bundes und Anstalten eine Lagebeurteilung vornimmt und Massnahmen vorschlägt.

Der Finanzdelegation obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des Finanzhaushalts des Bundes. Bezüglich Personalangelegenheiten nimmt sie gestützt auf eine Vereinbarung mit dem Bundesrat zu Fragen der Gehaltsstufen Stellung. Neue Kaderstellen werden nur mit Zustimmung der Finanzdelegation errichtet; desgleichen braucht es die Zustimmung der Finanzdelegation für die Höhereinreihung solcher Stellen in der Bundesverwaltung.

An der 2. ordentlichen Tagung der Finanzdelegation vom 27. Februar 2001 führte die Finanzdelegation eine Aussprache mit Bundesrat Kaspar Villiger und Chefbeamten des EFD und UVEK über die Kaderlöhne der SBB. Das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene SBB-Gesetz hat die Lohnfestlegung für die Geschäftsleitung der SBB an den Verwaltungsrat der SBB übertragen. Der Bundesrat hatte am 22. Juni 1998 die Anstellungsregelungen für die Kader der SBB bis Ende 2000 geregelt. Anstellungen nach dem Obligationenrecht (OR) mit Gehältern über dem bisherigen Besoldungsmaximum waren seither möglich und galten schon für die obersten Kader. Am 20. Dezember 2000 erliess der Bundesrat die Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz. Künftig erfolgt neu ein Reporting über das nach OR angestellte oberste Kader der SBB über das EFD/UVEK an den Bundesrat zuhanden der Finanzdelegation.

Die Finanzdelegation stellt fest, dass für die neu festgesetzten Löhne die Rechtsgrundlagen bestehen und formal keine Rechtsverletzungen vorliegen. Zu bemängeln ist jedoch, dass der Bundesrat dem Verwaltungsrat der SBB während der Übergangsphase keine klaren Vorgaben bezüglich der Kaderlöhne gemacht hat. Der Verwaltungsrat der SBB hat bei den Lohnfestsetzungen für die obersten Kader das politische Umfeld zu wenig berücksichtigt.

Nach Einsicht in die für 2001 geplanten Lohnfestsetzungen tritt die Finanzdelegation Behauptungen entgegen, die Kadergehälter seien gegenüber dem Vorjahr verdoppelt worden.

Die Finanzdelegation verlangt vom Bundesrat, dass er bezüglich der Gehaltsfestsetzung der obersten Kader der Unternehmungen des Bundes und Anstalten (zum Beispiel Swisscom, SBB, Post, SUVA, Schweizerische Nationalbank, Rüstungsbetriebe) eine Lagebeurteilung vornimmt und Massnahmen vorschlägt. Aus der Sicht der Finanzdelegation sind insbesondere bundesrätliche Vorgaben und ein Konsultationsverfahren zu prüfen. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Definition von erfolgsabhängigen Lohnbestandteilen (Boni). Die Finanzdelegation wird sich aufgrund des Berichts des Bundesrates wieder mit der Angelegenheit befassen.

Bern, 27.02.2001    Finanzdelegation der eidgenössischen Räte