In dieser Legislatur befasste sich die WAK des Ständerates mehrmals mit der Regionalpolitik, namentlich mit den Botschaften zur Verlängerung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete ("Bonny-Beschluss", 00.075), der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (00.071) und dem Bericht des Bundesrates zu den Kernstädten. Zur Regionalpolitik führte sie auch im vergangenen Jahr ein Hearing mit Vertretern der Kantone, der Städte, der Berggebiete, der Wissenschaft und von Österreich durch. Im Verlaufe der Beratungen verdeutlichte sich immer mehr, dass die Regionalpolitik des Bundes zwar erstaunliche Erfolge vorweisen kann, aber für die Zukunft zu wenig gewappnet ist. Einerseits sind neue Herausforderungen bereits eingetreten oder absehbar (Globalisierung der Wirtschaft, Liberalisierungen der öffentlichen Dienstleistungen, freier Personenverkehr, neue Informationstechnologien, etc.), anderseits sind die Instrumente des Bundes sehr sektoriell ausgerichtet, teilweise gebietsmässig zu breit verteilt und werden auch über zu viele Gesetze gesteuert. Diese Ausgangslage ist sowohl in Bezug auf die Massnahmen, als auch auf die jeweils unterstützten Regionen und die Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse wenig transparent und wenig effizient. Zudem werden dadurch Synergieeffekte zwischen den einzelnen Instrumenten und eine umfassende Evaluation der Regionalpolitik erschwert.
Um die Entwicklung der Regionen und den Zusammenhalt in der Schweiz auch künftig zu sichern, lädt die WAK den Bundesrat in einem Postulat (siehe Beilage) daher ein, die Strategie des Bundes in der Regionalpolitik neu auszurichten und Massnahmen vorzuschlagen. Insbesondere soll er auch prüfen, ob die entsprechenden bestehenden Bundesgesetze und - beschlüsse soweit möglich und sinnvoll zusammengeführt werden können. Auch soll die Regierung abklären, inwiefern die Regionalpolitik künftig über Mehrjahresprogramme, Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite besser gesteuert werden können. Die WAK verzichtete auf die Verabschiedung des Vorstosses in der Form einer Motion, um dem Bundesrat bei der Umsetzung der geforderten Massnahmen genügend Raum zu belassen.
Die Diskussion des Postulats fand im Rahmen der Sitzung vom 1. März 2001 (für die weiteren Beschlüsse: siehe Pressemitteilung vom 2. März) im Beisein von Bundesrat Couchepin und unter der Leitung von Ständerat Wicki (CVP/LU) in Bern statt.
Beschluss
STÄNDERAT
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
Sitzung vom 1. März 2001
Regionalpolitik
Kommissionspostulat Neue strategische Ausrichtung der Regionalpolitik
Antrag
Um eine regional ausgewogene Entwicklung auch in Zukunft sicherzustellen, wird der Bundesrat eingeladen, die Strategie des Bundes in der Regionalpolitik neu auszurichten und damit zusammenhängende gesetzliche Massnahmen vorzuschlagen.
Insbesondere ist auch zu prüfen,
- ob die entsprechenden bestehenden Bundesgesetze und -beschlüsse soweit möglich und sinnvoll zusammengeführt, sowie
- inwiefern die Regionalpolitik künftig über Mehrjahresprogramme, Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite gesteuert
werden können.
Begründung
Grössere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Veränderungen haben Auswirkungen auf die Entwicklung der Regionen und den Zusammenhalt in der Schweiz. Diese sind teils erkannt, teils noch wenig absehbar. Frühzeitig sollte aber die Strategie des Bundes in der Regionalpolitik an diese Gegebenheit angepasst werden.
Allfällige Massnahmen sollten zur Stärkung der regionalen Wertschöpfungskraft und Wettbewerbsfähigkeit nach folgenden Kriterien konzipiert und eingesetzt werden:
- unter Berücksichtigung einer gesamtterritorialen Betrachtung innerhalb der einzelnen Gebietskulissen (Berggebiete, ländliche Räume, Agglomerationen, Grenzregionen) dort, wo sie den grössten Zusatznutzen (regionale Allokationseffizienz) versprechen und nicht nach einer möglichst breiten Verteilung;
- proaktiv auf entstehende räumliche Herausforderungen ausgerichtet;
- impulsgebend, flexibel und zeitlich beschränkt.
Das heutige vielfältige Instrumentarium kann nicht vollends in die bisher richtige Strategie des Bundesrates aus dem Jahre 1996 eingeordnet werden. Es drängt sich daher die Schaffung eines Bundesgesetzes auf, das die verschiedenen Massnahmen zusammenfasst. Zudem könnte mittels mehrjähriger Programme, Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten (wie in andern Politikbereichen oder wie in der Struktur- und Regionalpolitik der Europäischen Union) rascher und flexibler auf die sich ändernden Herausforderungen der schweizerischen Regionen eingegangen werden. Daher ist zu prüfen, ob die verschiedenen Massnahmen des Bundes zur Förderung der Regionen, die heute in zahlreichen bundesrechtlichen Grundlagen festgehalten sind und die jeweils nach eigenen Regeln vollzogen und finanziert werden, nicht soweit möglich und sinnvoll zusammengeführt werden können.
Zu den wichtigsten Bundesgesetzen und -beschlüssen, die vollständig oder teilweise regionalpolitisch ausgerichtet sind, zählen insbesondere:
- Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites vom 1. Juli 1966
- Geltungsdauer des Gesetzes nicht limitiert
- Finanzierung über das Budget
- Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 20. März 1970
- Geltungsdauer des Gesetzes nicht limitiert
- Finanzierung über das Budget; im Gesetz limitiert bis längstens 2005
- Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten vom 25. Juni 1976
- Geltungsdauer des Gesetzes nicht limitiert
- Finanzierung über das Budget
- Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6. Oktober 1995
- Geltungsdauer des Gesetzes von fünf Jahren (Botschaft ist hängig mit Antrag auf Verlängerung bis 30.6.2006)
- Finanzierung über das Budget auf der Grundlage eines Bundesbeschlusses für ein Rahmenkredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren
- Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) und Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (REGIO PLUS) vom 21. März 1997
- Geltungsdauer des Gesetzes nicht limitiert, Geltungsdauer des Bundesbeschluss auf 10 Jahre limitiert
- Finanzierung über das Budget auf der Grundlage eines einfachen Bundesbeschlusses für ein Verpflichtungskredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren
- Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000-2006
- Geltungsdauer des Gesetzes nur bis Ende 2006
- Finanzierung über das Budget auf der Grundlage eines Bundesbeschlusses für ein Rahmenkredit mit einer Laufzeit von 2000 bis 2006
Diese Ausgangslage ist sowohl in Bezug auf die Massnahmen, als auch auf die jeweils unterstützten Regionen und die Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse wenig transparent und wenig effizient. Zudem werden dadurch Synergieeffekte zwischen den einzelnen Instrumenten und eine umfassende Evaluation der Regionalpolitik erschwert.
Bern, 05.03.2001 Parlamentsdienste