Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hatte sich im Februar 2000 letztmals mit dem Bereich Raumplanung befasst und begrüsste dieses Mal den seit einem halben Jahr im umgeformten und umbenannten Amt für Raumentwicklung ARE tätigen neuen Direktor Pierre-Alain Rumley, der den "Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 2000-2003" (00.081) vorstellte. Nach dem ersten Bericht über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik vom 27. November 1989 schaffte der Bundesrat 1996 mit den "Grundzügen der Raumordnung Schweiz" eine materielle und strategische Grundlage für die Verbesserung der Koordination seiner raumbedeutsamen Tätigkeiten. Am 22. Mai 1996 verabschiedete er ein zweites Realisierungsprogramm (1996-1999). Der vorliegende dritte Bericht zieht Bilanz über die Verwirklichung dieser Massnahmen. Es baut auf dem letzten bestehenden Programm auf und setzt aufgrund der veränderten Ausgangslage neue Prioritäten. Mit dem festgelegten Rahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und kohärent auf die Raumordnungspolitik ausgerichtet sind.
31 Massnahmen werden in den fünf Aktionsfeldern definiert: Mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes, Nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft, Festigung des Städtesystems Schweiz, Förderung des ländlichen Raumes und Einbindung in die europäische Raumordnung.
Die UREK-S verabschiedete eine zusätzliche Empfehlung, in welcher sie inhaltliche Schwerpunkte setzt, Vorschläge für organisatorische Reformen macht und nicht prioritäre Bereiche der Raumordnung nennt [01.3213 Em Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003 (UREK-S 00.081), Beilage].
Die UREK-S unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Motion des Nationalrats über ein raumplanerisches Vollzugsförderprogramm (Nabholz, 00.3510) und beantragt ihrem Rat einstimmig deren Überweisung. Die Motion verlangt ein Programm zum Vollzug des RPG, um den hohen Bodenverbrauch in der Schweiz einzuschränken. Damit unterstützt sie die Bemühungen des RPG gegen die Zersiedlung.
Ebenfalls einstimmig beantragt sie, eine Motion des Nationalrats über die Einführung schwefelfreier Treibstoffe (Weigelt, 00.3462) zu überweisen. Diese verlangt, die Voraussetzungen für eine flächendeckende Versorgung mit schwefelfreien Treibstoffen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge zu schaffen.
Das Buwal erhielt von der UREK-S die Gelegenheit, seine Umweltaussenpolitik - Themen, wie der Abbau der Ozonschicht, der Klimawandel, der Artenverlust und die Zerstörung von Ökosystemen - zu erläutern. Diese Probleme sind in internationaler Zusammenarbeit anzugehen. Seit dem Erdgipfel von Rio 1992 soll die Entwicklung der Erde auf eine Weise erfolgen, welche die natürlichen Lebensgrundlagen zugunsten der nachfolgenden Generationen nicht gefährdet. Die Schweiz beteiligt sich an der Gestaltung der internationalen Umweltpolitik und setzt sich dafür ein, die UNEP zum zentralen Organ des internationalen Umweltsystems zu machen, damit die Umwelt mit einer Stimme sprechen kann. Dazu gehört der vermehrte Einsatz für die Rolle des internationalen Genf.
Die Kommission tagte am 23. April 2001 unter dem Vorsitz von Erika Forster (R/SG) in Bern.
STÄNDERAT
KOMMISSION FÜR UMWELT, RAUMPLANUNG UND ENERGIE (UREK)
Sitzung vom 23. April 2001
01.3213 s - Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003 (00.081 n)
Empfehlung der Kommission
Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Umsetzung des Realisierungsprogramms Raumplanung 2000- 2003 die folgenden Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen oder zu verlangen:
1 Inhaltliche Schwergewichte11 Kohärenz der Bundespolitiken
111 Zusammenfassung der Sachpläne Verkehr (2.06 bis 2.09) in einem einzigen Plan, bzw. deren konzeptionelle Abstimmung mit Einbezug aller einschlägigen Bundespolitiken, insbesondere von Wirtschaftspolitik, Raumplanung und Umweltschutz
112 Abhängigkeit der Bundessubventionen von den kantonalen Richtplänen Art. 30 RPG)
113 Abstimmung der Umweltanforderungen an die Gebote der räumlichen Konzentration mit dem Ziel, mindestens auf der Ebene des Nutzungsplans Rechtssicherheit über die zulässige Nutzung herzustellen.
12 Agglomerationspolitik
121 Aufbau einer Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen, bezüglich
- der allgemeinen räumlichen Probleme der Zersiedlung, der Ineffizienz des Infrastruktureinsatzes usw.
- sowie der besonderen Probleme in den Bereichen Sicherheit, Soziales, Verkehr usw.
122 nicht nur auf die Grossstädte und ihre Vororte, sondern auch für die mittleren und kleinen Agglomerationen und ungeachtet der Kantons- und möglichst auch Landesgrenzen, eingeschlossen die Berg- und Randgebiete sowie das Mittelland im allgemeinen
123 Mitarbeit für alle Sachbereiche in der tripartiten Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden sowie in den interkantonalen Institutionen zwischen zwei oder mehreren Kantonen
13 Auslagerung und Liberalisierung des Service public
131 eine ausreichende Grundversorgung trotz Dezentralisation der Besiedlung realisieren und
132 die Rahmenordnung mit den unvermeidbaren politischen und rechtlichen Vorgaben
14 Einbindung in die europäische Raumplanung
141 Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone und Einordnung der Bundespolitiken und
142 Einbezug der Kantone in die Ausgestaltung der übergeordneten internationalen Raumplanung
15 Einbezug der Regionalpolitik
151 Regionalpolitik als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen, einbezogen in die und abgestimmt auf die Raumplanung, insbesondere der Kantone,
152 wie dies die Motion zur Kohäsionspolitik (beider Räte) vorsieht.
2 Unnötig oder jedenfalls nicht prioritäre Bereiche
Totalrevision des RPG (1.05), die Grundlagen zur Waldfläche (2.02.1), Sportanlagen(2.15) und Wohnungswesen(2.16).
3 Organisatorische Reformen31 Konkrete Aktionen zur Gestaltung und Entwicklung des Raumes
weniger Unterlagen, Raumbeobachtung
32 Einbezug der Kantone
angesichts ihrer zentralen Rolle, schon bei der bundesinternen Vorbereitung der Entwürfe von Sachplänen
33 Stärkung der kantonalen Richtpläne
331 Koordination hauptsächlich bei der Erarbeitung der Richt- und Sachpläne suchen, d.h. frühzeitiges Eingehen des Bundes auf die kantonalen Verfahren und umgekehrt, gegenseitige Information, Lösungen in der Sache suchen
332 frühzeitiges Eingehen des BUWAL(Umwelt 1.06.29 auf die kantonalen Richtplanverfahren, sich langfristig und generell binden lassen und absichern
333 dieses frühzeitige Eingehen auch bei den ausgelagerten, liberalisierten Diensten wie SBB, ETH, Swisscom usw., mindestens im Bereich der jeweils vorgesehenen politischen Vorgaben(Gesetz, Leistungsauftrag oder -vereinbarung usw.)
34 Ausbau der Konzepte und Sachpläne des Bundes
341 Die Tendenz zum Ausbau fördern, aber untereinander abstimmen, z.B. Verkehr (2.06 bis 2.09)
342 Verfahren und Verbindlichkeit nur über den kantonalen Richtplan, wo keine besonderen bundesgesetzlichen Grundlagen bestehen
35 Angemessene Integration des UVEK bzw. des ARE
in die politischen und rechtlichen Verfahren auf Ebene Bundesrat, Departemente und im Verhältnis zu den Kantonen
Bern, 24.04.2001 Parlamentsdienste