Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates hat beschlossen, eine Entlastung der Unternehmensbesteuerung in das Steuerpaket 2001 einzubauen. Beim Börsenstempel folgt sie mehrheitlich den Anträgen des Bundesrates. Die Pakete A (Familienbesteuerung) und C (Stempelabgabe) sowie die Unternehmensbesteuerung sollen in einem einzigen Bundesbeschluss zusammengefasst werden.

An ihrer letzten Sitzung hatte die WAK bereits Eintreten zu den drei Vorlagen des Steuerpakets 2001 (01.021) A. Bundesgesetz zur Ehepaar- und Familienbesteuerung, B. Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums, C. Bundesgesetz über die Stempelabgaben beschlossen und Rückweisungsanträge zum Paket A abgelehnt. Nach einer Aussprache mit dem Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz (Regierungsrat Hans Lauri, begleitet von Herrn Ulrich Cavelti, Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen) hat die WAK die Detailberatung in Angriff genommen.

Dabei beschloss die WAK einstimmig, die Pakete A + C in einen Bundesbeschluss zusammenzufassen. Sie wird dem Nationalrat somit je eine Vorlage über die Steuerentlastung einerseits und über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung anderseits unterbreiten. In die erste Vorlage Aufnahme finden sollen nach Mehrheit der WAK zwei Massnahmen zur Entlastung der Unternehmensbesteuerung, die der Bundesrat in seiner Botschaft nicht vorgesehen hatte. Mit 16:9 Stimmen beantragt die WAK, den Gewinnsteuersatz von Unternehmen von heute 8,5 auf 8% zu senken. Auch soll die Freigrenze für die Emissionsabgabe von 250'000 auf eine Million Franken erhöht werden. Diese Anträge haben Steuerausfälle von 300 resp. 30 Millionen Franken zur Folge. Bei der Überführung der dringlichen Massnahmen beim Börsenstempel ins ordentliche Recht folgt die WAK mehrheitlich dem Bundesrat. Mit 12:11 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterlag der Antrag, zusätzlich Pensionskassen und Lebensversicherer von der Pflicht zur Umsatzabgabe zu befreien.

Für die Vorberatung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung hat die WAK eine Subkommission unter der Leitung von Nationalrat Raggenbass (CVP/TG) eingesetzt.

Die Kommission wird am 14. Juni und am 2./3. Juli 2001 die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung behandeln. Die von ihr angeforderten zusätzlichen Berechnungsgrundlagen zu den verschiedenen Berechnungsmodellen und - varianten wird sie den Medien zur Verfügung stellen.

Im weiteren hat die WAK beschlossen, ihr Augenmerk bei der administrativen Entlastung von Unternehmen auf bundesrechtliche Verfahren mit Vollzug bei den Kantonen zu richten. Bekanntlich wurden zwar in den letzten Jahren mehrere Massnahmen auf Bundesebene eingeleitet, diese allein können nicht reichen. Um spürbare Entlastungsschritte für Unternehmen zu erreichen, ist die Problematik auf kantonaler Ebene anzugehen. Die WAK wird sich diesbezüglich an den Bundesrat wenden.

Die WAK tagte am 23. und 24. April 2001 unter der Leitung von Nationalrat Strahm (SP/BE) und im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern.

Bern, 24.04.2001    Parlamentsdienste