Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates will einen neuen Entwurf zur Revision des Mietrechts im Obligationenrecht ausarbeiten. Weiter hat sie die Vorlage zum Designgesetz behandelt und eine umfassende Eintretensdebatte zur Totalrevision der Bundesrechtspflege geführt.

Die Revision des Mietrechts im Obligationenrecht, welche der Nationalrat im Dezember 2000 als Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" (99.076) angenommen hatte, ist sowohl in Eigentümer- als auch in Mieterkreisen verschiedentlich kritisiert worden. Die Kommission erwägt deshalb, einen eigenen Entwurf zur Revision der mietrechtlichen Bestimmungen im Obligationenrecht auszuarbeiten, und hat zu diesem Zweck eine Subkommission beauftragt, ihr bis zum kommenden Herbst entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) eingetreten, welche insbesondere die Schaffung eines Bundesstrafgerichts und eines Bundesverwaltungsgerichts vorsieht. Die Kommission hat in ihrer umfassenden Eintretensdebatte u.a. den Präsidenten des Bundesgerichts, den Präsidenten des Eidg. Versicherungsgerichts sowie einen Vertreter der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren angehört und darauf die Detailberatung des Bundesgerichtsgesetzes aufgenommen.

Weiter hat sie der Genfer Akte des Haager Musterschutz-Abkommens einhellig zugestimmt. Einstimmig angenommen hat sie auch das Bundesgesetz über den Schutz von Design (Botschaft vom 16.2.2000; 00.018). Dieses neue Gesetz soll den Designschöpfern einen zeitgemässen Designschutz bieten und damit den gesteigerten Anforderungen der modernen Wirtschaft gerecht werden. Die Kommission hat an der im März 2001 vom Nationalrat angenommenen Vorlage einige Änderungen angebracht.

Ebenfalls ohne Gegenstimme pflichtete sie der Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend die Informatisierung des Zivilstandsregisters (Botschaft vom 14. 2. 2001; 01.014) bei. Vorgesehen ist, dass der Bund die Zivilstandsbehörden vernetzt und eine zentrale Datenbank schafft. Heute führen die rund 1750 Zivilstandsämter je vier Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen. Die Kantone übernehmen die jährlichen Vollkosten von rund 2 Millionen Franken, können indessen längerfristig mit Einsparungen von 10 Millionen Franken pro Jahr rechnen. Da den Kantonen hohe Kosten für die Rückerfassung der Daten anfallen werden (die Datenerfassung ab dem Jahre 1988 wird schätzungsweise 40-50 Millionen kosten), beantragt die Kommission, dass der Bund bis zu 5 Millionen Franken der Erstinvestitionskosten übernimmt; der Bundesrat hat in seiner Vorlage diesen Höchstbeitrag auf 2,5 Millionen Franken festgelegt.

Bei den Differenzbereinigungen hält die Kommission am Beschluss fest, nicht auf die Gesetzesvorlage zur Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Untersuchung der Stasi-Tätigkeit in der Schweiz (95.410) einzutreten. Bei der Revision der Bestimmungen über den Familiennamen der Ehegatten (94.434) folgt sie hingegen dem Beschluss des Nationalrates. Demnach soll die Vormundschaftsbehörde den Nachnamen des Kindes bestimmen, wenn die verheirateten Eltern, die verschiedene Namen führen, sich nicht einigen können. Die Differenz zwischen den beiden Räten ist somit ausgeräumt.

Ausgehend von der parlamentarischen Initiative von Ständerat Frick (97.462) hat die Kommission eiinstimmig einen Entwurf zur Revision des Artikels 179quinquies des Strafgesetzbuches angenommen. Demnach sollen fortan im Rahmen des Geschäftsverkehrs Telefongespräche straflos aufgezeichnet werden dürfen, wobei dem Schutz der Privatsphäre, der Persönlichkeitsrechte und der Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Rechnung getragen wird.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Aargauer Standesinitiative zur Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren im Arbeitsrecht (00.315) keine Folge zu geben. Sie wollte damit Kohärenz wahren zu ihrem Entscheid vom 2. März, der ebenfalls vom Kanton Aargau eingereichten Standesinitiative betreffend die Entgeltlichkeit der Rechtmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich (00.301) keine Folge zu geben, sowie zum Beschluss des Parlamentes, das im letzten Dezember die Streitwertgrenze, bis zu der die Verfahren im Arbeitsrecht unentgeltlich sind, von 20'000 auf 30'000 Franken anhob. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass die Frage der Unentgeltlichkeit von Verfahren in einem umfassenden Rahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung, zu prüfen sein wird.

Die Kommission hat unter der Leitung von Ständerat Dick Marty (R, TI) und teils im Beisein von Bundesrat Couchepin und Bundesrätin Metzler am 2., 3. und 4. Mai in Bern getagt.

Bern, 04.05.2001    Parlamentsdienste