Mit einem breit angelegten Hearing hat die SGK ihre Arbeiten zur 4. IV-Revision (01.015 n) in Angriff genommen. Diese Revision verfolgt zum einen eine finanzielle Konsolidierung der verschuldeten und defizitären Invalidenversicherung. Zum andern sieht sie gezielte Anpassungen im Leistungsbereich vor. Hier stehen im Vordergrund die Einführung einer sogenannten Assistenzentschädigung. Zu den finanziellen Entlastungsmassnahmen gehören die Aufhebung der Zusatzrenten, die Aufhebung der Härtefallrenten und die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen sowie Massnahmen zur besseren Kostensteuerung. Auch sollen die Aufsicht des Bundes verstärkt sowie Struktur und Verfahren der IV vereinfacht und verbessert werden. Zur Beratung stehen ebenfalls die im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgeschlagenen Zusatzfinanzierungen an, welche die Kommission auf die 4. IV-Revision vertagt hat. Dabei geht es um eine Mehrwertsteuererhöhung und die Verlagerung von 1,5 Milliarden Franken aus der EO zur IV. Begonnen hat die Kommission ebenfalls die Eintretensdebatte. Diese soll an der nächsten Sitzung vom 5./6. Juli 2001 fortgesetzt werden.
Nach den positiven Abstimmungsergebnissen am 21. März 2001 in Lugano zu den Parlamentarischen Initiativen "Ergänzungsleistungen für Familien" (00.436. Jacqueline Fehr und 00.437. Meier-Schatz) und "Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze" (00.403. Jacqueline Fehr) führte die Kommission ein Hearing mit der Tessiner Regierungsrätin Patrizia Pesenti zum sogenannten Tessiner Modell durch. Sie präsentierte die wichtigsten Resultate einer Evaluationsstudie, die die Erfahrungen seit Einführung der "Legge sugli assegni di familglia" im Jahre 1996 analysiert. Die Wirksamkeit der Familienzulagen zeigt sich in der Verminderung der wirtschaftlichen Armut. Die Zulagen sind auf die Kinder ausgerichtet und sollen in erster Linie verhindern, dass sie der Fürsorge anheimfallen und in die Armutsfalle geraten. Bisher wurden rund 50 Prozent der Gesuche für solche Zulagen bewilligt. Im Jahre 2000 wurden dafür gut 22 Millionen Franken ausgegeben, nicht eingerechnet die Entlastungen bei der Fürsorge als Folge eines Verlagerungseffekts. Verbesserungsbedürftig ist insbesondere noch die Integration in andere Teile der Familienpolitik. Gegenwärtig wird das Gesetz deshalb revidiert. Regierungsrätin Pesenti relativierte im Zusammenhang mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes auch ein wenig, dass es sich hier um ein eigentliches Modell handelt. Im Anschluss an das Hearing setzte die SGK eine Subkommission "Familienpolitik" unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP) ein, die ihre Arbeiten nach der Juni-Session aufnehmen wird. Sie wird zu den drei Initiativen Gesetzesvorlagen erarbeiten, die dann vom National- und anschliessend vom Ständerat verabschiedet werden müssen.
Die SGK behandelte im Rahmen der Vorprüfung eine Reihe von Parlamentarischen Initiativen:
Die Parlamentarische Initiative "Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Rabatte für erhöhte Kostenbeteiligung" der SVP-Fraktion (00.450 n) möchte den Versicherern die Möglichkeit geben, höhere Wahlfranchisen als heute anzubieten, wobei die Gesamtheit der Versicherten mit einer bestimmten Franchise eine abgeschlossene Risikogruppe bildet. Auch soll es möglich werden, dass von den Versicherten mit hoher Franchise eine Sicherheit verlangt werden kann. Nach einer kontroversen Diskussion und nachdem sich die Kommission bereit erklärt hat, das Thema der Franchise im Zusammenhang mit der laufenden KVG-Revision (00.079 s) aufzugreifen, die zur Zeit noch in der ständerätlichen Kommission steckt, ist die Initiative zurückgezogen worden.
Ebenfalls zurückgezogen wurde die Parlamentarische Initiative "Beschwerden gegen Taggeld-Entscheide (00.438 n. Robbiani). Die Initiative verlangt für Beschwerden bei Taggeldversicherungen die Möglichkeit eines einheitlichen Gerichtsstandes. Damit soll insbesondere auch für Grenzgänger das Beschwerdeverfahren erleichtert werden. Die SGK unterstützte das Anliegen von Nationalrat Robbiani, erkannte aber bei den Sozialversicherungen noch einen breiteren Handlungsbedarf. Mit dem Einverständnis des Initianten verabschiedete sie einstimmig eine Kommissionsmotion "Koordination der gerichtlichen Verfahren im Krankheits- und Invaliditätsfall".
Abgelehnt mit 14 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Parlamentarische Initiative "Obligatorische Krankenversicherung. Verantwortlichkeit zur Ausgestaltung des Grundleistungskatalogs" der SVP-Fraktion (00.451). Die Initiative verlangt, dass der Grundleistungskatalog in der Krankenversicherung künftig in einer Verordnung des Parlaments geregelt wird. Anlass war für die Initianten insbesondere der Entscheid des Bundesrates, die ärztlich verordnete Heroinabgabe in den Katalog aufzunehmen. Die Mehrheit der Kommission erachtete das Parlament dafür als die klar nicht stufengerechte Entscheidungsinstanz. Weder verfügt das Parlament über das für derartige Entscheide nötige Wissen, noch wären fristgerechte Entscheide möglich. Zudem wird befürchtet, dass Minderheiten mit schweren und chronischen Krankheiten, für deren Behandlung aber teuere Medikamente nötig sind, im Parlament wegen der fehlenden Lobby unter die Räder geraten könnten.
Mit 13 zu 7 Stimmen wollte die Kommission auch der Parlamentarischen Initiative "Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und des Bergführerwesens" von Nationalrat Cina (00.431 n) nicht Folge geben. Die Kommission war sich nicht einig, inwieweit hier tatsächlich ein rechtlicher Regulierungsbedarf besteht und ob beispielsweise das sogenannte Berner Modell, wo eine Zertifizierung der Anbieter von derartigen Aktivitäten auf der Basis einer privaten Stiftung angestrebt wird, zur Durchsetzung verbesserter Sicherheitsstandards genügt. Die Mehrheit der Kommission unterstützte schliesslich eine Kommissionsmotion "Sicherheit bei Risiko-Sportarten", mit der der Bundesrat beauftragt wird, bei kommerziell angebotenen Risiko-Sportaktivitäten und für das Bergführerwesen für die Koordination im Sicherheitsbereich auf Bundesebene zu sorgen. Eine Minderheit will den Motionstext nur in Form eines Postulats verabschieden. Eine weitere Minderheit beantragt, der Initiative sei Folge zu geben.
Schliesslich befürwortete die SGK einstimmig das Abkommen zwischen der Schweiz und Mazedonien über soziale Sicherheit (01.013 n) und stimmte mit 11 zu 5 bei 1 Enthaltung für eine Fristverlängerung für die Parlamentarische Initiative "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen" (96.412; Nabholz), ohne bereits eine materielle Diskussion zu führen. Die Initiative ist 1998 im Zusammenhang mit dem Runden Tisch und dem Stabilisierungsprogramm einem Moratorium unterstellt worden, das im Sommer 2001 ausläuft.
Die Sitzung fand am 3./4. Mai 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt. An den Hearings teilgenommen haben Patrizia Pesenti, Regierungsrätin, Kanton Tessin, Christian Marazzi, Istituto delle assicurazioni sociali, Bellinzona; Carlo Marazza, Locarno-Monti; Werner Durrer, Leiter der kantonalen IV-Stelle Luzern, Katharina Kanka, Fachstelle Assistenz Schweiz, Plaffeien; Renato Marelli, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie, Basel; Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Bern; Hannes Schnider, Zentralsekretär, AGILE, Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, Bern; Hans-Rudolf Schuppisser, Sekretär, schweizerischer Arbeitgeberverband.
Bern, 07.05.2001 Parlamentsdienste