Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Detailberatung zur Revision des Jugendstrafrechts aufgenommen. Weiter hat sie eine Motion abgelehnt, welche die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsbeschwerderecht im Umweltschutzbereich präzisieren will. Ferner hat sie zwei parlamentarische Initiativen vorgeprüft.

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Revision des Jugendstrafrechts (98.038, Entwurf C) eingetreten. Sie hat die Detailberatung aufgenommen und beschlossen, zum vom Ständerat vorgeschlagenen Mediationsverfahren Anhörungen durchzuführen.

Die Kommission lehnt mit 17 zu 5 Stimmen die Motion des Ständerates (00.3476) ab, welche im Umweltschutz- sowie im Natur- und Heimatschutzgesetz die Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Verbandsbeschwerderecht einschränken will, um die Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren zu beschleunigen. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission trägt die Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer sorgfältigen Planung der Projekte bei, wodurch sich spätere Anfechtungen vermeiden lassen; wie verschiedentlich festgestellt wurde, können die langen Entscheid- und Beschwerdeverfahren nicht dem Verbandsbeschwerderecht angelastet werden. Die geforderten Gesetzesänderungen hätten Auslegungsschwierigkeiten und eine für alle Parteien nachteilige Rechtsunsicherheit zur Folge. Für die Kommissionsminderheit steht hingegen fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsbeschwerderecht zur Verzögerung der Bauprojekte beitragen. Sie unterstützt deshalb die Motion, die ihrer Auffassung nach in die richtige Richtung zielt. Mehrheit und Minderheit verweisen auf die Stellungnahmen, welche sie bereits im Rahmen einer parlamentarischen Initiative abgegeben hatten, die das Verbandsbeschwerderecht aufheben wollte (99.442; Bericht vom 8. Mai 2000). Die Kommission beauftragt den Bundesrat in einem mit 16 zu 1 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommenen Postulat, über die Auswirkungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie über die Massnahmen und Verfahren im Umweltschutzbereich Bericht zu erstatten.

Die Mehrheit der Kommission beantragt mit 10 zu 6 Stimmen, der von Nationalrat Josef Zisyadis eingereichten parlamentarischen Initiative (00.446 n Anti-Mobbing-Gesetz) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt ein Sondergesetz gegen das Mobbing. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die aktuellen zivil- und strafrechtlichen Grundlagen genügen. Die Minderheit der Kommission beantragt hingegen, der Initiative Folge zu geben. Ihrer Meinung nach ist das Mobbing kein Randproblem, weshalb eine gesetzliche Grundlage zur Prävention des Phänomens und zur besseren Durchsetzung der Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unerlässlich ist.

Mit 10 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Maspoli keine Folge zu geben (00.439. Aktienrecht. Verbot unverhältnismässig hoher Entschädigungen). Ein Teil der Kommission ist allerdings der Meinung, dass es sinnvoll wäre, bei den Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit vorzusehen. Eine Minderheit verlangt über eine Motion eine Regelung mit dem Ziel, die Transparenz von Entschädigungen zu verbessern, Interessenkonflikte bei der Entscheidung über Abgangsentschädigungen zu vermeiden sowie ein griffigeres Verantwortlichkeitsrecht zu schaffen.

Ferner hat die Kommission die ersten Anhörungen zum DNA-Profil-Gesetz (00.088. Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen) durchgeführt.

Die Kommission hat am 10. und 11. Mai 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP/TG) in Bern getagt.

Bern, 11.05.2001    Parlamentsdienste