Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beantragt mit 12:6 Stimmen, bei einer Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons Genf keine Folge zu geben, die ein Verbot von Urnenabstimmungen und Gemeindeversammlungsbeschlüssen über Einbürgerungsgesuche fordert. Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission eine Initiative von Nationalrat Josef Zisyadis (PdA, VD), welche die Einführung eines neuen Regierungssystems, nämlich eine alternierende Regierung mit Legislaturprogramm, fordert.

Eine vom Bund diktierte Abschaffung der Volksabstimmungen über Einbürgerungsgesuche lehnt die Mehrheit der SPK ab. Sie beantragt deshalb, einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Genf (00.306s) keine Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass der Einbürgerungsbeschluss sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene entweder durch die Exekutive oder durch die Legislative getroffen wird.

Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass ein Verbot von Urnenabstimmungen und Gemeindeversammlungsbeschlüssen über Einbürgerungsgesuche einen zu starken Eingriff sowohl in die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen als auch in die Gemeindeautonomie darstellt.

Die Minderheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass das Anliegen der Standesintiative berechtigt sei. Vorkommnisse der jüngsten Zeit zeigen, dass Urnenabstimmungen oder Gemeindeversammlungsbeschlüsse über Einbürgerungen zu einem für die Betroffenen unwürdigen Verfahren führen können.

Für die Kommission ist jedoch wichtig, dass bei Einbürgerungen ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert werden kann. Sie hat deshalb an ihrer Sitzung vom 27. April eine Subkommission eingesetzt, die eine Vorlage zur Einführung einer Beschwerdemöglichkeit bei willkürlichen und diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden erarbeiten wird.

Der Ständerat hatte bereits in der Frühjahrssession beschlossen, der Genfer Standesinitiative keine Folge zu geben.

Mit 15:0 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt hat die Kommission die parlamentarische Initiative von Josef Zisyadis (PdA, VD) zur Einführung einer alternierenden Regierung auf Bundesebene (00.468). Der Initiant will eine kohärentere Staatsleitung und möchte dies mit einer politisch einheitlicheren Regierung erreichen, welche von einem vom Parlament gewählten Premierminister gebildet wird. Diese Regierung ist auf ein Legislaturprogramm verpflichtet und kann sowohl vom Parlament als auch vom Volk abgesetzt werden.

Die Idee zur Übernahme von Elementen aus dem System der parlamentarischen Demokratie ins schweizerische System ist schon verschiedentlich geprüft worden. Im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates hat der Bundesrat die Fragen der Auswirkungen eines solchen Systemwechsels vertieft abklären lassen und den entsprechenden Bericht im Rahmen der Botschaft zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz 1993 publiziert (BBl 1993 III 1112-1221). Die Staatspolitische Kommission teilt die in dieser Studie gemachte Schlussfolgerung, wonach die Vorteile eines konsensorientierten politischen Prozesses in der multikulturellen Schweiz dominieren, auch wenn dieser Prozess bisweilen zeitintensiv ist. Der Übergang zu einem konkurrenzgeprägten parlamentarischen System würde einen zu starken Bruch mit der politischen Kultur in der Schweiz darstellen. Kommt hinzu, dass nicht nur die Organisation des Regierungsorgans angepasst werden müsste, sondern verschiedene grundlegende Rechtsanpassungen vorgenommen werden müssten. Betroffen wäre insbesondere das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung, vermutlich auch das Wahlrecht, das Referendumsrecht und das Zweikammersystem.

Zudem verneint die Kommission den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, weil die Grundanliegen der Initiative im Rahmen der vom Bundesrat angekündigten Staatsleitungsreform diskutiert werden können.

Die Kommission tagte am 17. Mai 2001 in Bern unter dem Vorsitz von Frau Nationalrätin Vreni Hubmann (SP/ZH).

Bern, 18.05.2001    Parlamentsdienste