Betreffend Umklassieurng von Hauptstrassen zu Nationalstrassen, beschloss die Kommission, einzelne Begehren nicht vorzuziehen, sondern in eine Gesamtschau aufzunehmen. Zur Sicherung des Überlebens von privaten Fernsehsendern sollen diese ihre Sendungen zu Werbezwecken vermehrt unterbrechen dürfen sowie neu Werbung für Alkohol ausstrahlen können. In einem Postulat verlangt die Kommission anlässlich der Sommersession vom Bundesrat Bericht über die Grundsätze und Ziele der Regelungen für unser Land, die aus den Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland betreffend Flughafen Zürich folgen.

Eine vom Kanton Neuenburg am 21. November 2000 eingereichte Standesinitiative. Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (00.320) ersucht die Bundesversammlung, das Bundesgesetz über die Nationalstrassen so zu ändern, dass die H20, d.h. die Strecke Neuenburg-La Chaux-de-Fonds-Le Locle-Col des Roches als Nationalstrasse anerkannt wird. In jüngster Zeit haben verschiedene Kantone und einzelne Mitglieder des Parlamentes Begehren zur Umklassierung von Nationalstrassen eingebracht. Anlässlich der Herbstsession 2000 stimmten beide Räte der Umklassierung der Prättigauerstrasse (99.408 Pa. Iv. Brändli) zu. In der Frühjahrssession gab jedoch der Nationalrat den Parlamentarischen Initiativen Hegetschweiler und Wandfluh, die Umklassierungen von Hauptstrassen verlangen, keine Folge. Die KVF-N überwies ein Postulat für eine Gesamtschau bezüglich Nationalstrassennetz, welches vom Bundesrat verlangt, entsprechende Motionen bis 2002 zu erfüllen. Die KVF-S kam zum Ergebnis, dass es sich bei der H20 nicht um einen Sonderfall handle, der vorgezogen werden muss. Sie erachtete es vielmehr als sinnvoll, dass der Vorstoss in die genannte Gesamtschau einbezogen werde und verabschiedete ein entsprechendes Postulat und gab der Standesinitiative mit 10 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge.

Weiter beriet die Kommission eine Parlamentarische Initiative. Revision des RTVG (00.462) von Ständerat Carlo Schmid. Der am 14. Dezember 2000 eingereichte Vorstoss schlägt konkrete Änderungen in Art. 18bis des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vor. Damit sollen die Werberegeln für private Fernsehanbieter verändert werden, damit diesen das wirtschaftliche Überleben erleichtert, bzw. ermöglicht wird. Deshalb fordert der Initiant einerseits eine Liberalisierung der Unterbrecherwerbung und andererseits Alkoholwerbung. Die Vorschläge stimmen mit den Regelungen im Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates überein. Diese sehen ebenfalls Einschränkungen bezüglich Mindestdauer der ununterbrochenen Sendungen sowie Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger vor. Eine vermehrte Unterbrecherwerbung ist im neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgesehen. Zu diskutieren gab vor allem die Alkoholwerbung. Die Mehrheit der Kommission sieht in einer Neuregelung keine Gefahr des vermehrten Alkoholkonsums, da der bestehende Markt unter mehr Konkurrenten aufgeteilt werde und nicht allein den ausländischen Fernsehstationen und Alkoholanbietern überlassen werde. Die Minderheit der Kommission befand, dass nicht vorzeitig einzelne Revisionspunkte aus dem RTVG herausgebrochen werden sollten. Weiter sieht sie beim Zulassen der Alkoholwerbung eine Gefährdung der Jugend und anderer Bevölkerungskreise. Die Kommission gab der Initiative mit 4 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge.

An der zweitägigen Sitzung informierte Bundespräsident Leuenberger über die Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland betreffend Luftverkehrsabkommen sowie über die Task Force zum Lastwagenstau an der Gotthardachse. Zu den Staatsvertragsverhandlungen verabschiedete die KVF-S einstimmig ein Postulat. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat anlässlich der Sommersession im Ständerat zu berichten, wie er die Folgen dieser Absprachen für die Schweiz beurteilt. Dabei soll er Auskunft geben, wie er materiell und formell mit den Zielen und Grundsätzen für die Problemlösung umgehen und wie er die Kantone einbeziehen will. Bundespräsident Leuenberger erklärte sich mit dem Postulat einverstanden.

Ausserdem hörte die Kommission den Verwaltungsratspräsidenten der SBB, Thierry Lalive d'Epinay, und den Vorsitzenden der Geschäftsleitung der SBB, Benedikt Weibel, zum Engagement der SBB in England an. Schliesslich liess sich die Kommission über die PTT-Reform orientieren und verschaffte sich Einblicke in die Resultate des NFP 41 zum Güter- und Freizeitverkehr. Die Sitzung fand unter der Leitung von Ständerat Hans Hess (OW/FDP) in Bern statt.

Bern, 18.05.2001    Parlamentsdienste