Die UREK-N hat die Parlamentarische Initiative Altlasten. Untersuchungskosten (98.451) von aNR Baumberger im Februar 2000 zur Ausarbeitung einer Vorlage einer Subkommission unter der Leitung von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer übergeben. Diese hat nun - zusammen mit Experten und Spezialisten der Verwaltung - einen Entwurf ausgearbeitet. Baumberger verlangte das USG so zu ergänzen, dass die Untersuchungskosten für die Erstellung des Altlastenkatasters oder die Entlassung von Standorten aus diesem Kataster zulasten der öffentlichen Hand gehen, wenn sich der Standort als nicht belastet herausstellt. Bisher gilt in vielen Kantonen die Praxis, dass die Kosten solcher Abklärungen unabhängig vom Ergebnis dem Standortinhaber auferlegt werden.
Die Subkommission erarbeitete Vorschläge für die Kostenverteilung in den vier Fällen "kein belasteter Standort", "belasteter und sanierungsbedürftiger Standort", "belasteter aber nur überwachungsbedürftiger Standort" und "belasteter aber nicht sanierungs- und nicht überwachungsbedürftiger Standort".
Einstimmig beauftragte die UREK-N nun den Bundesrat, eine Vernehmlassung durchführen zu lassen.
In seiner Parlamentarischen Initiative Erdbeben. Nationale Versicherung für Gebäude (00.458) verlangt Nationalrat Hess Walter einen Spezialfonds für nichtversicherbare Erdbebenschäden. Die Kommission kritisierte, dass für den Bundesrat die präventiven Massnahmen, wie die Erdbebensicherung neuer Bauten und Anlagen sowie die Sanierung bestehender öffentlicher Bauten im Vordergrund stehen. Dies sei klar ungenügend. Ebenso ungenügend sei die Vorsorge der kantonalen Gebäudeversicherungen. Es fehle heute eine Verfassungsgrundlage, um im Bereich der Erdbebenvorsorge eine Bundesversicherung einzurichten. Die UREK-N setzte die weitere Beratung der Initiative aus und beauftragte eine Subkommission unter der Leitung von Nationalrat Rechsteiner-Basel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für einen Verfassungsartikel.
Die Parlamentarische Initiative Trinkwasser ist ein öffentliches Gut (00.467) von der Grünen Fraktion lehnte die UREK-N hingegen mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Sie wollte nicht in einem Bereich legiferieren, der zwar mit dem Elektrizitätsmarkt verglichen wurde, aber nur wenige Gemeinsamkeiten mit ihm hat. So gibt es keine EU-Richtlinie für den Wasser-Binnenmarkt, die Schweiz ist nicht europäische Wasser-Drehscheibe, es gibt keinen kommerziellen Import/Export mittels Leitungen, es besteht kein Verbundnetz über das ganze Land und es fehlt dem Bund eine Regelungskompetenz für das Wasser analog dem Artikel 91 BV für die Energie.
Der Minderheit geht es in erster Linie um die langfristige Sicherung eines heute optimal geregelten Bereichs bevor einzelne Wasserversorgungsnetze schon verkauft sind.
Die UREK-N stimmte schliesslich einstimmig der Auflösung der Linthunternehmung (00.096) zu. Im 19. Jahrhundert half der Bund den Linth-Escherkanal bauen und die Linthebene entsumpfen. Zuletzt hat das Werk dem Hochwasser vom Mai 1999 standgehalten. Anders als zu Beginn vor fast 200 Jahren sind die Kantone an der Linth heute in der Lage, die wasserbaulichen Aufgaben selbst zu erfüllen. Die Gleichbehandlung und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verlangt, dass das Linthwerk in die Verantwortung der Kantone gelegt wird. Der Bund bleibt Aufsichtsbehörde und leistet unter bestimmten Voraussetzungen Abgeltungen.
Die Schweiz ist mit eleganten, umweltverträglichen Anlagen dabei.
Die Kommission tagte am 28. und 29. Mai 2001 unter dem Vorsitz von Doris Stump (SP/AG) in Bern.
Bern, 30.05.2001 Parlamentsdienste