Die Kommission prüfte die Parlamentarische Initiative Belchentunner/A2. Planung und Bau einer dritten Röhre (00.463) vor. Der Vorstoss wurde am 15. Dezember 2000 von Nationalrat Caspar Baader eingereicht und verlangt, dass die Planung einer dritten Tunnelröhre des Belchentunnels der A2 unverzüglich an die Hand zu nehmen sei, damit der Bau dieser Röhre vor der übernächsten Sanierung der beiden bestehenden Röhren (etwa 2015 bis 2020) fertig gestellt werden könne. Der Initiant weist in seiner Begründung auf die Kapazitätsengpässe der A2 sowie die hohen Wachstumsraten im Verkehr hin: Bereits heute passieren durchschnittlich 40'000 - an Spitzentagen 60'000 - Fahrzeuge täglich den Belchentunnel. Weiter führt er an, dass die geologischen Verhältnisse im Bereich der beiden bestehenden Belchentunnelröhren dermassen schwierig seien, dass auch nach der vorgesehenen Sanierung von 2001 bis 2003 weitere Sanierungen nötig sein werden. Ansonsten sei der Verkehrskollaps bei der übernächsten Sanierung vorauszusehen. Schliesslich soll mit einer dritten Röhre auch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Kommission gab der Initiative mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge.
Die Kommissionsmehrheit will das Anliegen in die Gesamtschau des Bundesrates zum Nationalstrassennetz, den Sachplan Strasse, einbezogen haben. Grundsätzlich erachtet sie aber eine Kapazitätssteigerung nicht als notwendig.
Die Minderheit der Kommission stellt sich hinter die bisherigen Planungsarbeiten für die Sanierung des Tunnels, die auch den Bau einer dritten befahrbaren Röhre als Sanierungsstollen bedingen. Da die Arbeiten für diesen Sanierungsstollen bereits eingeleitet sind, sieht die Minderheit davon ab, einen parlamentarischen Vorstoss zu formulieren, der dieses veranlassen soll. Längerfristig befürwortet sie den Bau und Betrieb einer dritten Tunnelröhre.
Als weiteres Geschäft behandelte die Kommission die Standesinitiative des Kantons Genf. Bahnverbindung Genf-Annemasse (00.317). Die kantonale Initiative verlangt, dass der Bund der 1912 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingegangenen Verpflichtung (Bundesgesetz betreffend die Ausdehnung des Netzes der Bundesbahnen auf Genfer Gebiet vom 10. Juli 1912, SR 742.32), zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse durch die SBB eine Bahnverbindung erstellen zu lassen, nachkommen solle. Der Kanton Genf würde dabei ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze bei Annemasse übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abtreten. Die Kommission befand, wie zuvor auch der Ständerat, dass sich der Vertrag auf ein Projekt beziehe, das heute so nicht mehr machbar sei. Deshalb beauftragt die Kommission den Bundesrat in einer Motion, dieser solle den Verpflichtungen aus dem Vertrag von 1912 nachkommen und der Bundesversammlung eine entsprechende Botschaft mit Antrag vorlegen. Mit diesem Vorgehen erklärte sich auch die Genfer Regierung einverstanden. Die Kommission fällte den Entscheid zur Überweisung der Motion einstimmig und gab der Standesinitiative konsequenterweise ebenfalls einstimmig keine Folge.
Sodann informierte sich die KVF über verschiedene aktuelle verkehrspolitische Themen: Stand der Verlagerung des Güterverkehrs, die geplanten Alptransit-Südanschlüsse der Bahn, Massnahmen der Task Force zum Lastwagenstau entlang der A2, speziell im Tessin.
Die Sitzung fand unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (FDP/GR) in Bern statt.
Bern, 26.06.2001 Parlamentsdienste