Nach einem ersten Hearing am 3./4. Mai 2001 hat die SGK im Rahmen der Beratungen der 4. IV-Revision (01.015 n) weitere Hearings zu den Themenbereichen Assistenzentschädigung für geistig behinderte Menschen, regionale ärztliche Dienste sowie berufliche Integration von behinderten Menschen durchgeführt. Anschliessend hat sie nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen, auf die bundesrätliche Vorlage einzutreten. Die SGK wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung am 23./24. August 2001 in Nottwil (LU), welche ausschliesslich der 4. IV-Revision gewidmet sein wird, beginnen.
Die SGK hat ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung einem Bericht der Subkommission "Drogen" (Vorsitz Marc Suter) zugestimmt, der vorschlägt, das Anliegen der Parlamentarischen Initiative "Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation" (98.450 n) ins künftige Sharinggesetz zu integrieren. Der Nationalrat hat dieser Initiative von Jost Gross am 20. Dezember 1999 ohne Gegenstimme Folge gegeben. Die SGK hat in der Folge eine Subkommission zur Ausarbeitung einer Vorlage eingesetzt. Parallel dazu hat der Bundesrat die Vorlage des Sharinggesetzes in Auftrag und im Sommer 2000 in die Vernehmlassung gegeben. Das Sharinggesetz soll die Verteilung konfiszierter Drogengelder und anderer Vermögenswerte krimineller Herkunft zwischen Bund und Kantonen regeln. Der Bundesrat lehnt es jedoch ab, eine Zweckbindung derartiger Gelder im Sinne der Parlamentarischen Initiative aufzunehmen. Die Botschaft zum Sharinggesetz soll noch vor dem Herbst 2001 verabschiedet werden. Die SGK will nun der für das Sharinggesetz zuständigen Kommission in einem Mitbericht beantragen, dass zwei Zehntel der eingezogenen Gelder Projekten und Institutionen der Drogenprävention und -rehabilitation im Inland zugute kommen. Damit will man auch den wegen einer neuen, restriktiven Praxis der Invalidenversicherung in finanzielle Not geratenen stationären Einrichtungen der Drogenrehabilitation finanziell unter die Arme greifen. Ein weiterer Zehntel der konfiszierten Gelder soll in die Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten für Drogenproduzenten in Gebiete fliessen, die in den Schwerpunktländern der schweizerischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit liegen. Für die SGK ist dieses Vorgehen auch unter dem Vorzeichen einer möglichst grossen rechtlichen Kohärenz sinnvoller als eine separate Vorlage zu erarbeiten. Sie wird dem Büro des Nationalrates entsprechend Antrag stellen.
Die SGK hat weiter drei parlamentarische Initiativen zum Thema der Prämienreduktion vorgeprüft: Die am 4. Oktober 2000 Nationalrätin Meyer Thérèse eingereichte Parlamentarische Initiative. KVG. Versicherung der Familien (00.443 n) verlangt, dass im KVG eine Bestimmung für die obligatorische Grundversicherung eingeführt wird, der zufolge die Prämie für das zweite Kind um 50 Prozent gesenkt wird, sofern der eine Elternteil und das erste Kind bereits bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, während das dritte Kind und folgende Kinder von Prämien befreit sein sollen. Die am 5. Oktober 2000 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Parlamentarische Initiative. Prämien senken statt Banken beschenken (00.449 n) verlangt eine wirksame und gezielte Verbilligung der Krankenkassenprämien, damit ein sozialverträgliches Mass der Einkommensbelastung nicht überstiegen wird. Eingesetzt werden sollen dafür diejenigen Gelder für die Prämienverbilligung die von den Kantonen nicht abgeholt werden, also rund 500 Millionen Franken. Die am 6. Oktober 2000 von Nationalrätin Jacqueline Fehr eingereichte Parlamentarische Initiative. Abschaffung der Prämien für Kinder (00.453 n) verlangt, dass Versicherte bis zum 18. Altersjahr keine Prämien für die obligatorische Krankenversicherung bezahlen. Für Versicherte bis zum 25. Altersjahr, die sich noch in einer Ausbildung befinden, soll der Bundesrat tiefere Prämien als für ältere Versicherte festlegen. Die Kommission hat mit 8 zu 5 bei 7 Enthaltungen (00.443) bzw. 10 zu 9 (00.449) bzw. 11 zu 9 (00.453) Stimmen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, den drei Initiativen keine Folge zu geben. Nach einer ausführlichen Diskussion hat in der Kommission damit die Meinung obsiegt, dass das Problem der übermässigen Belastung gerade auch des Mittelstandes durch die Krankenkassenprämien im Rahmen des 2. Teils der KVG-Revision (00.079 s) angegangen werden soll. Dieses Geschäft wird die SGK voraussichtlich nach der Herbstsession beschäftigen.
Schliesslich hat die SGK den Leistungsauftrag 2002 - 2004 der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) geprüft. Gemäss Artikel 44 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) muss der Bundesrat die zuständige Kommission für derartige Leistungsaufträge konsultieren. Die Kommission hat den vorgelegten Leistungsauftrag begrüsst, bemängelte allerdings, dass ihr der Bericht für eine wirklich seriöse Prüfung zu spät zugeleitet worden ist. Sie hat sich auch gefragt, ob die Behandlungsfristen bei der Prüfung von Anträgen für Rentenleistungen durch die ZAS nicht mit innovativen Lösungen weiter verkürzt werden könnten.
Die Sitzung fand am 5./6. Juli 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt.
An den Hearings teilgenommen haben Christa Schönbächler, insieme, Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit geistiger Behinderung; Dr. med. Carl Lukas Bohny, Sektionscherf, Sektion Medizinische Massnahmen und Medizinaltarife, Abt. IV, BSV, EDI; Dr.med. Antoinette Vincent, Office de l'assurance-invalidité pour le canton de Vaud, Dr. med. Heinz Herzer, IV-Stelle des Kantons St. Gallen; Franciska Graf, Personalberaterin,RAV Baden, Hans-Rudolf Schuppisser, Sekretär, Schweizerischer Arbeitgeberverband; Alard du Bois-Reymond, Generalsekretär, PRO INFIRMIS; Jürg Gassmann, Zentralsekretär, Pro Mente Sana; Monique Piller, stv. Direktorin, IV-Stelle des Kantons Freiburg, Peter Gasser, Ressortleiter, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, seco, EVD.
Bern, 09.07.2001 Parlamentsdienste