Im Differenzbereinigungsverfahren des Strassenverkehrsgesetzes unterstützt die Kommission den Entscheid des Nationalrates und will die Alkoholpromillegrenze ebenfalls in einer Verordnung des Parlaments festlegen. Dagegen hält sie am Beschluss ihres Rates fest, dass sämtliche Neulenker verpflichtet werden, Weiterbildungskurse zu besuchen. Schliesslich soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, auf dem Strassennetz von nationaler Bedeutung Verkehrslenkungsmassnahmen vorzusehen.

Die Kommission beriet die Differenzen zum Nationalrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) (99.036). Mit 7 zu 6 Stimmen schloss sich die Kommission dem Entscheid des Nationalrates an, die Alkoholpromillegrenze in einer Verordnung des Parlamentes festzulegen. Eine Minderheit hält am Beschluss des Ständerates fest, diese Kompetenz dem Bundesrat zu übertragen.

Bezüglich der Weiterbildungspflicht für Neulenker hielt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen am Entscheid ihres Rates fest, dass der Führerausweis auf Probe unbefristet erteilt wird, wenn der Inhaber Weiterbildungskurse in gefahrenerkennendem und -vermeidendem sowie umweltschonendem Fahren absolviert hat. Der Nationalrat will Weiterbildungskurse nur für jene Lenker, die gegen Verkehrsvorschriften verstossen haben. Eine Minderheit unterstützt diese Lösung des Nationalrates.

Der vom Nationalrat neu eingefügten Bestimmung zur Verkehrslenkung stimmte auch die ständerätliche Kommission zu. Zur Sicherstellung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 und im Sinne eines sicheren und flüssigen Verkehrs sollen auf dem Strassennetz von nationaler Bedeutung Massnahmen und Empfehlungen zur Verkehrslenkung vorgesehen werden können. Neu fügte die Kommission eine vorgängige Anhörung der Kantone ein. Sie sieht in der Verkehrslenkung eine gute Möglichkeit, Staus frühzeitig zu vermeiden und nahm den Artikel einstimmig an.

Bei den übrigen Differenzen schloss sich die Kommission weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates an.

Im Zusammenhang mit der Revision des SVG behandelte die Kommission eine Petition, die eine Korrektur der Neuregelung des Vortrittsrechts für Fussgänger auf und vor dem Zebrastreifen, wie sie auf den 1. Juni 1994 eingeführt wurde, verlangt. Der Petent argumentiert, dass seit der Einführung der neuen Regelung die Unfälle auf Zebrastreifen jedes Jahr gestiegen seien. Der Bundesrat liess jedoch die Unfälle auf Zebrastreifen genau abklären. Aus der Untersuchung geht klar hervor, dass ein Grossteil der Unfälle in keinen Zusammenhang mit der Neuregelung gebracht werden konnte. Der Nationalrat hatte am 22. Juni 01 die Petition zur Kenntnis genommen, ihr aber keine Folge gegeben. Die Kommission schloss sich diesem Entscheid an.

Schliesslich informierte sich die Kommission über den Stand der Bahnreform und den Leistungsauftrag der SBB und diskutierte den Bericht der Expertengruppe Finanzierung des Agglomerationsverkehrs. Ein Vertreter der Swisscom gab Auskunft, wie es zum kürzlichen Zusammenbruch des Mobile Phone Netzes kam, und welches die daraus abgeleiteten Massnahmen sind.

Die Sitzung fand am 20. August 2001 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hans Hess (OW/FDP) und im Beisein von Bundespräsident Moritz Leuenberger statt.

Bern, 21.08.2001    Parlamentsdienste