Nachdem die SGK an ihrer letzten Sitzung am 5./6. Juli 2001 einstimmig Eintreten auf die 4. IV-Revision (01.015 n) beschlossen hat, hat sie nun mit der Detailberatung begonnen und eine ganze Reihe von Anträgen diskutiert. In wichtigen Punkten hat sie zusätzliche Abklärungen von der Verwaltung verlangt und entsprechende Entscheide auf die nächste Sitzung verschoben. Dies betrifft vor allem Fragen der Schnittstelle zwischen der IV und der Arbeitslosenversicherung sowie der Weiterausbildung von invaliden Menschen.
Das Rahmenprogramm dieser Sitzung, die im Wohnkanton der Präsidentin stattgefunden hat, widmete sich ebenfalls den Themen Behinderung und Invalidität. Die Kommission besuchte die Wohngemeinschaft Fluematt für Schwerstbehinderte in Dagmersellen (LU) und das Unternehmen AWB Neubrugg in Sursee (LU) für psychisch behinderte Menschen, eines der 9 AWB-Unternehmen der Stiftung Brändi. Die Kommissionsmitglieder zeigten sich beeindruckt von den unterschiedlichen Angeboten für behinderte Menschen, die zu mehr Lebensqualität beitragen, aber auch davon, wie behinderte Menschen ihre schwierige Lebenssituation gerade auch dank beruflicher Integration meistern. Als weiteres besichtigte die Kommission unter der Leitung des Klinikdirektors und Kommissionsmitgliedes Guido Zäch das Schweizer Paraplegiker Zentrum in Nottwil. Hier wurde insbesondere demonstriert, wie mit der Kombination von neuesten Technologien und Therapien das Leitmotiv der Invalidenversicherung, "Integration vor Rente", in der Praxis umgesetzt werden kann. Die positiven Integrationsbeispiele gaben insbesondere Anschauungsunterricht dafür, was mit der in der 4. IV-Revision vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung der Assistenzentschädigung möglich und nicht möglich ist.
Die Sitzung fand am 22./23./24. August 2001 in Nottwil unter dem Vorsitz von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt.
Bern, 27.08.2001 Parlamentsdienste