Die Bundesversammlung konnte in der Sommersession 2001, infolge nicht rechtzeitig vorliegender Informationen, die Geschäftsführung des Bundesrates zur SBB, Swisscom und zur Post nicht genehmigen. Nachdem der Bundesrat am 15. Juni 2001 über die Erreichung der strategischen Ziele durch die drei Unternehmungen berichtete, hat die Geschäftsprüfungskommission mit Vertretern der Finanzkommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen diesen Bericht vorberaten. Die Geschäftsprüfungskommission beschloss, dem Nationalrat die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates für diese 3 Bereiche vorzuschlagen. Dieser Beschluss wurde mit 10 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen gefällt. Das Geschäft wird in der Herbstsession 2001 in den Räten behandelt werden.
Nebst der Behandlung weiterer Geschäfte, diskutierte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates eingehend die vom EFD beschlossenen ersten Massnahmen zur Behebung der Probleme bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes. Sowohl durch die vom Bundesrat bewilligte Erhöhung des Personalbestandes der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei wie auch durch die Schaffung einer unabhängigen Rekurskommission sind wichtige Empfehlungen der GPK umgesetzt worden. Auch die schnelle Wiederbesetzung der Kontrollstellenleitung wurde durch die Kommission als wichtige Voraussetzung für einen effizienten Vollzug positiv gewürdigt. Von den Resultaten der internen Untersuchung im EFD nahm sie Kenntnis.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat vom 29.-31. August 2001unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Imhof (CVP, BL) in Bubendorf (BL) getagt.
Bern, 03.09.2001 Parlamentsdienste