Mittels Standesinitiative (01.303 Rückverfolgbarkeit eingeführter Lebensmittel) fordert der Kanton Freiburg, dass schweizerische und ausländische Lebensmittel in der Auslage der Läden voneinander unterscheidbar sind. Diese Massnahme soll bei den Konsumenten vertrauensbildend wirken. Als zweite Forderung soll zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle die heutige Aufgabenteilung zwischen Tierärzten und Kantonschemiker überprüft werden. Konkret sollte die Verantwortung für sämtliche Gesundheitskontrollen von Fleischerzeugnissen nur einer Fachstelle übertragen werden. Die WAK lehnt diese Standesinitiative mit 9:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Einerseits hat die Schweiz die wohl weltweit strengste Regelung im Bereich der Herkunftsdeklaration. Weitere Regulierungen, wie in der Standesinitiative vorgeschlagen, sind kaum WTO-kompatibel und brächte insbesondere den Detailhandel vor schwer lösbare Probleme. Anderseits sind die erwähnten Schwierigkeiten bei der Lebensmittelkontrolle vor allem Probleme des Vollzugs (insbesondere innerhalb der Kantone) und nicht der Gesetzgebung.
Der Sondersatz von 3,6% zugunsten der Schweizer Beherbergungswirtschaft bei der Mehrwertsteuer ist bis Ende 2003 befristet. Mit Sicherheit wird über die definitive Einführung oder dessen Abschaffung im Zusammenhang mit der Neuen Finanzordnung (NFO) zu beschliessen sein. Da das Volk über diese wohl frühestens im Jahre 2004 befinden wird und die alte NFO noch bis Ende 2006 Gültigkeit hat, stellt sich für die WAK die Frage, den Sondersatz bis Ende 2006 zu verlängern. Frühzeitig könnte dadurch eine Regelung für die Übergangsphase getroffen werden. Die WAK hat zu dieser Problematik eine erste Aussprache mit Bundesrat Villiger geführt, die an ihrer Sitzung von Ende Januar 2002 eine Fortsetzung finden wird. Bis zu diesem Termin werden auch erste Erkenntnisse aus der Vernehmlassung zur NFO vorliegen.
Bern, 07.09.2001 Parlamentsdienste