Die Kommission beriet den Bundesbeschluss zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (01.030) und beantragt einstimmig, diesem zuzustimmen. Damit wird der Bundesrat zur Ratifizierung des entsprechenden Protokolls ermächtigt.
Das erste Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) stammt aus dem Jahre 1893. Die letzte eingehende Revision geht auf das Jahr 1980 zurück. Bis in die 90er Jahre haben staatliche Strukturen den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr verhindert. Mit der grundlegenden Eisenbahnreform innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG), die durch die Richtlinien 91/440/EWG ausgelöst wurde, musste das COTIF angepasst werden. Die Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat Sitz in Bern und wacht über die einheitliche Rechtsordnung im Personen- und Güterverkehr und über technische Normen und einheitliche Vorschriften.
Das neue Protokoll zum COTIF enthält folgende Änderungen:
- OTIF soll durch Verbindlicherklärung technischer Normen und Annahme einheitlicher technischer Vorschriften zur Interoperabilität und technischen Harmonisierung im Eisenbahnbereich beitragen;
- Das neue Finanzierungssystem berücksichtigt nicht mehr nur die Länge der gesamten Eisenbahninfrastruktur der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
- Englisch wird als dritte Arbeitssprache neben Deutsch und Französisch aufgenommen.
- Der Verwaltungsausschuss besteht in Zukunft aus einem Drittel der Mitgliedstaaten, statt aus der bisherigen festen Anzahl von zwölf.
Das revidierte COTIF tritt erst in Kraft, wenn es von mehr als zwei Dritteln der Mitgliedstaaten der OTIF angenommen oder genehmigt ist. Für die Schweiz ist das COTIF bedeutend; es stellt den Bahnen im Wettbewerb unterstützende Instrumente zu Verfügung.
Sodann beriet die Kommission die Parlamentarischen Initiative. Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz. (Hämmerle) (98.446). Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 17. September 2001 mit 90 zu 78 Stimmen zu. Sie sieht im Postorganisations-, Telekommunikationsunternehmungs- und im SBB-Gesetz Änderungen vor, die verlangen, dass in der ganzen Schweiz Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten sind. Der Abbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen darf nicht regional einseitig erfolgen, neue Arbeitsplätze sind regional ausgeglichen anzubieten.
Mit 7 zu 4 Stimmen beschloss die Kommission, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie erachtet die vorgeschlagenen Regelungen als zu starr. Arbeitsplätze müssen dort geschaffen werden, wo die Dienstleistungen nachgefragt werden. Weiter würde eine derartige gesetzliche Verpflichtung wettbewerbsverzerrend wirken, weil die direkten Konkurrenten von Swisscom, Post und SBB keine solchen Auflagen haben. Schliesslich bleibt die Frage, wer die Kosten für die verlangte Arbeitsmarktpolitik tragen soll, unbeantwortet.
Die Minderheit der Kommission verlangt, auf die Vorlage einzutreten, nicht zuletzt als Auftrag an den Bundesrat, bei Unternehmensentscheiden regionalpolitisch zu denken.
Schliesslich überwies die Kommission eine Petition der regionalen Verkehrskommissionen des Mendrisiotto/Basso Ceresio. Anwendung des Verkehrsverlagerungsgesetzes (01.2018) in zwei Punkten dem Bundesrat zur Kenntnisnahme. Die Petition wurde am 13. März 2001 eingereicht und gibt der Besorgnis über die Zunahme des Güterschwerverkehrs auf der Gotthard-Autobahn seit dem faktischen Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens mit der Europäischen Gemeinschaft im Januar 2001 Ausdruck.
Die Kommission will dem Bundesrat einerseits die Forderung zur Kenntnis zu bringen, es seien, vor der Eröffnung der Lötschberg-Basistunnels, Verkehrverlagerungs-massnahmen zu treffen. Zweitens soll der Bundesrat vorsorglich Massnahmen vorbereiten, falls sich die LSVA als zu tief erweisen sollte. Zur Kenntnis nahm die Kommission die Forderung, heute den Strassengüterverkehr auf dem Niveau des Jahres 2000 zu stabilisieren.
Anlässlich der zweitägigen Sitzung im Heimatkanton ihres Präsidenten, Ständerat Hans Hess (OW/FDP), liess sich die Kommission über die neusten Beschlüsse des Bundesrates zur Swissair informieren. Die Sitzung fand in Engelberg statt und die Kommission nahm die Gelegenheit wahr, auf dem Titlis die Mehrzweckanlage der Swisscom und den Fun Park zu besuchen.
Bern, 19.10.2001 Parlamentsdienste