Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) wird erste Erkenntnisse zur Wahrnehmung der Bundesaufsicht über die Swissair in die Sondersession vom 16./17. November 2001 einfliessen lassen. Die zuständige Subkommission EDI/UVEK der GPK-S hat bereits am 10. Oktober 2001 auf das Swissair-Debakel reagiert und die Abklärungen zur Frage der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Bundesorgane in Sachen Swissair eingeleitet. Im Zentrum der Abklärungen stehen dabei die Aufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aktionärsrechte durch den Bundesrat.

Bereits bevor Forderungen nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) laut wurden, hat die Subkommission EDI/UVEK der GPK-S beschlossen, die Frage der Bundesaufsicht in Sachen Swissair abzuklären. Dabei hat sie auch auf kritische Stimmen am Ende der Herbstsession reagiert, welche die Frage der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Bundesorgane in der Swissair-Krise aufwarfen.

Die GPK-S wird insbesondere abklären, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Voraussetzungen der Erneuerung der Betriebsbewilligung der SAir-Group im Dezember 2000 geprüft hat. Von Interesse ist auch die Frage, wie die SAir-Group ihren Auskunftspflichten gegenüber der staatlichen Aufsichtsinstanz nachgekommen ist. Schliesslich wird sowohl vom Bundesrat als auch vom BAZL eine Beurteilung der Entwicklung der finanziellen Situation der Swissair bis hin zur Krise verlangt.

Die ersten Ergebnisse der Untersuchung der GPK-S werden bereits in die Sondersession vom November 2001 einfliessen können. Diese Ergebnisse bilden auch Grundlage für weitere Abklärungen der Geschäftsprüfungskommission wie beispielsweise das Funktionieren des Krisenmanagements des Bundesrates etc..

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat am 24. Oktober 2001 unter dem Vorsitz von Ständerätin Helen Leumann-Würsch (FDP, LU) in Bern getagt.

Bern, 25.10.2001    Parlamentsdienste