Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates stimmt der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2003 zu, wünscht aber, dass die Selbstschutzmassnahmen (persönliche Waffe) sobald als möglich getroffen werden. Im Weiteren beantragt sie, den Bundesrat zu verpflichten, bis Ende 2002 Bericht zu erstatten über die Entwicklung der zivilen Einrichtungen, welche die Militärpräsenz schrittweise zu ersetzen haben.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) beantragt einstimmig (12 Stimmen), der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. Dezember 2001 zuzustimmen. Nach Auffassung der Kommission trägt die internationale Truppenpräsenz im Kosovo wesentlich zur Stabilität in dieser Provinz bei. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Swisscoy ihre Tätigkeit in diesem Gebiet fortsetzt. Betreffend der Dauer des Einsatzes schliesst sich die Kommisison den Argumenten des Bundesrates an: Da die Militärpräsenz bis über das Jahr 2003 hinaus nötig sein wird, wird dem Bundesrat mit einer Verlängerung des Einsatzes um zwei Jahre mehr Handlungsspielraum eingeräumt. Hingegen ist die Kommission der Meinung, dass die Selbstschutzmassnahmen (Ausrüstung mit persönlichen Waffen) sobald als möglich getroffen werden sollten und dass es nicht nötig ist, damit bis zum 1. Oktober 2002, also bis zur Einführung der Optimisierungsmassnahmen, abzuwarten.

Im Weiteren befasste sich die SiK-SR mit der mittelfristigen Lageentwicklung in der Region. Ihrer Meinung nach sollte die Errichtung ziviler Strukturen früher oder später zur Entstehung einer stabilen Zivilgesellschaft führen. Dabei sollen die militärischen schrittweise durch zivile Strukturen ersetzt werden. Die Frage ist, wie lange dieser Prozess dauern wird und wann die Truppen abgezogen werden können. Die Kommission beantragt deshalb, den Bundesbeschluss mit einem neuen Artikel 1bis zu ergänzen, der festhält, dass der Bundesrat bis Ende 2002 Bericht erstattet über den Stand und die Entwicklung der zivilen Einrichtungen, welche die militärische Präsenz ablösen sollen.

Die vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 12. September 2001 vorgeschlagenen Massnahmen - Bewaffnung zum Selbstschutz und zum Schutz der Truppe, Einsatz eines Lufttransportmittels - ermöglichen es, die Einsätze des Kontingentes zu optimieren. Allerdings sollte der Bundesrat nach Auffassung der Kommission dafür sorgen, dass das schweizerische Truppenkontingent seine Aufgaben konsequenter wahrnehmen kann.

Die Kommission hat sich erstmals im Rahmen des am 10. Juni 2001 vom Volk angenommenen neuen Militärgesetzes zu einem solchen Einsatz geäussert. Gemäss Artikel 66b dieses Gesetzes bedarf ein bewaffneter Einsatz, der über 100 Armeeangehörige zählt oder länger als drei Wochen dauert, der Zustimmung der Bundesversammlung. Am 12. November dieses Jahres hatte auch die nationalrätliche SiK der Fortsetzung des Swisscoy-Einsatzes bis Dezember 2003 zugestimmt (mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Dieses Geschäft wird in beiden Räten in der kommenden Wintersession behandelt.

Die Kommission hat ferner eine erste Lesung des Armeeleitbildes XXI, Fassung des Bundesrates, vorgenommen. Sie möchte dabei einige Themen einer vertieften Prüfung unterziehen, so u.a. die subsidiären Sicherheitseinsätze, die Führungsstruktur, die Doktrin, die Ausbildung und die Gebirgsbrigaden. Die Kommission führt diese Beratungen im Januar 2002 fort.

Ferner beantragt die SiK-SR mit 10 Stimmen und 1 Enthaltung, die Petition 01.2019 abzuschreiben, welche verlangt, dass der Zivildienst auf die Dauer des Militärdienstes verkürzt und das Aufnahmeverfahren des Zivildienstes vereinfacht wird, abzuschreiben, da diese Frage nächstes Jahr im Rahmen der Revision des Zivildienstgesetzes behandelt wird.

Abschliessend dankt die Kommission ihrem Präsidenten für seine ausgezeichnete Arbeit in der ersten Legislaturhälfte. Die Kommission hat am 22. November 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre Paupe (CVP, JU) und im Beisein des Vorstehers des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, in Bern getagt.

Bern, 23.11.2001    Parlamentsdienste