Eingehend hat sich die Kommission - in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss - mit der Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM in den Jahren 2003 - 2006) (01.068) befasst. Dieses Beteiligungsabkommen gewährleistet die Vollbeteiligung der Schweiz am Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Zugang zur wichtigsten europäischen Wissenschafts- und Technologieplattform. Mit der Botschaft wird die Genehmigung eines Verpflichtungskredites von 869 Millionen Franken beantragt, um der aktuellen Beteiligung am 5. Forschungsrahmenprogramm, welche 2002 ausläuft, die Beteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm bis ins Jahr 2006 anzuschliessen. Konsultierte Schweizer Institutionen unterstützen diese Vollbeteiligung trotz gewisser administrativer Schwerfälligkeiten im Programmmanagement und halten sie für die einzige Lösung, um eine Marginalisierung der Schweizer Forschung in Europa zu verhindern. Die Ziele der Beteiligung werden denn auch vorab im Bereich des erwarteten wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzens sowie der Möglichkeit, in den besten europäischen Kooperationsnetzwerken mitzuwirken, genannt. Um dies zu erreichen, muss die Schweiz auf strategischer Ebene aktiv sein und Einflussmöglichkeiten geschickt nutzen. Die Kommission stellt fest, dass die Vorlage auf der Linie der schweizerischen Wissenschafts- und Forschungspolitik liegt, begrüsst die vorgesehenen Themenbereiche (u.a. Genomik und Biotoechnologie im Dienste der Medizin, Technologien für die Informationsgesellschaft, Nanotechnologien, Luft- und Raumfahrt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken), beurteilt den Kredit als "sinnvoll investiertes Geld" und empfiehlt dem Ratsplenum den Bundesbeschluss über die Finanzierung einstimmig und ohne Enthaltungen zur Annahme.
Der erste Sitzungstag war dem Einstieg ins weite Feld des neuen Berufsbildungsgesetzes (00.072 n) gewidmet. Die Kommission holte die Meinungen der EDK, des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), des Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Berufsbildung Schweiz (BCH) ein und nahm deren Lob und Kritik zu dem vom Nationalrat verabschiedeten Gesetzesentwurf, aber auch die Erwartungen und Wünsche dieser Kreise an den Zweitrat entgegen.
In einer ersten Aussprache, an der auch Bundesrat Pascal Couchepin teilnahm, zeichnete sich ab, dass die WBK voraussichtlich die vom Nationalrat vorgezeichnete Linie einhalten wird, dass aber verschiedene Aspekte wie die Frage der Finanzierung (auch im Zusammenhang mit dem NFA), die Stellung der Diplommittelschulen, die Zuständigkeit der Berufsberatung und die Durchlässigkeit zu Diskussionen Anlass geben werden.
Ende Januar 2001 wurde bei den eidgenössischen Räten eine Petition der Jugendsession eingereicht. Gefordert wird "in der Verfassung eine Richtlinie über interkulturelle Erziehung zur Sensibilisierung der Bevölkerung für andere Kulturen und damit gegen Rassismus festzulegen". Der Nationalrat hat von der Petition (01.2029) bereits Kenntnis genommen, ihr aber keine Folge gegeben. - Anders verlief die Diskussion nun in der WBK des Ständerates: Bereits in der Diskussion zum BBG fiel das Stichwort der menschlichen Kompetenz und ihrer Bedeutung im Rahmen der Bildung. Die Kommission war sich einig, dass mit dieser Petition ein immer virulenter werdendes gesellschaftliches Problem aufgegriffen worden ist, das nicht überall wahrgenommen wird oder werden will, das es aber einmal auszuleuchten gilt. In diesem Sinne beschloss sie, die Petition pendent zu halten, die Thematik näher zu prüfen, ein Hearing vorzusehen und nach Möglichkeiten und Wegen zu suchen, wie diesem Anliegen zum Durchbruch verholfen werden könnte.
Die Kommission tagte am 14./15. Januar 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) in Bern.
Bern, 16.01.2002 Parlamentsdienste