Die Notwendigkeit der Aufstockung des laufenden Rahmenkredites für die Ostzusammenarbeit und dessen Verlängerung um zwei Jahre ist auf das verstärkte Balkan-Engagement der Schweiz und die Förderung der Transition in Zentralasien und dem Kaukasus zurückzuführen.Der Rahmenkredit für die humanitäre Hilfe wurde um 450 Millionen Franken erhöht. Ein Teil dieser Erhöhung kommt dem Ziel, den Entwicklungshilfebeitrags der Schweiz bis 2010 auf 0.4 Prozent des Bruttosozialprodukts zu erhöhen, zugute. 280 Millionen Franken gehen zulasten des erstmals in den Rahmenkredit für humanitäre Hilfe aufgenommenen Beitrages an den Sitzhaushalt des IKRK.Im weiteren nahm die Kommission zum Mandat des Bundesrates für die Verhandlungen mit der EU betreffend Schengen/Dublin Stellung. Sie beschloss ebenfalls die Durchführung eines Anhörungs-Zyklus zum Thema "EU-Reformprozess".

Mit 20 zu 3 Stimmen stimmte die Kommission dem Bundesbeschluss über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredites für die Zusammenarbeit mit Osteuropa zu (01.073). Ein Rückweisungsantrag wurde mit 20 zu 3 Stimmen abgelehnt. Dieser verlangte für den früher als vorgesehen aufgebrauchten Rahmenkredit 1999-2003 einen Nachtragskredit und einen, vom Nachtragskredit getrennten Rahmenkredit für die Periode 2004-2007. Ein Antrag auf Erhöhung der Aufstockung des Rahmenkredites um 600 Millionen Franken wurde mit 16 zu 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Dem Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft stimmte die Kommission einstimmig zu (01.072).

Am 11. Dezember 2001 hat die Kommission schon der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU in den Dossiers "Liberalisierung der Dienstleistungen" und "Zinsbesteuerung" gemäss den Richtlinien des Bundesrates zugestimmt. Heute wurde die Diskussion betreffend das Mandat für Verhandlungen mit der EU im Bereich Schengen/Dublin weitergeführt. Ein Antrag auf Nicht Eintreten wurde mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat für zusätzliche Informationen wurde ebenfalls mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Kommission beschloss die Durchführung eines Anhörungs-Zyklus zum Thema "EU-Reformprozess", da die schweizerische Beitrittsdiskussion nicht losgelöst von den grossen EU-internen Reformvorhaben geführt werden könne und sie nur "en connaissance de cause" ihr aussenpolitisches Mitgestaltungsrecht in diesem Bereich wahrnehmen könne. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema im Februar wird sich die Kommission dann in den April, Mai, Juli- und August-Sitzungen mit den folgenden Themen auseinandersetzen:

  • Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
  • Gemeinsame Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
  • Institutionelle Reformen (Post-Nizza Prozess)
  • Erweiterung

Die Kommission tagte am 28. und 29. Januar 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Claude Frey (R/NE) und im Beisein der Bundesräte Couchepin, Metzler und Deiss.

Bern, 29.01.2002    Parlamentsdienste