Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) begann die Detailberatung zur Teilrevision des Militärgesetzes (SR 510.10). In diesem Rahmen schlägt sie einstimmig (mit 12 Stimmen) vor, das Parlament solle die Dauer der Rekrutenschule (Art. 49 Abs. 3) sowie die Dauer und den Turnus der Wiederholungskurse selber festlegen (Art. 51 Abs. 2). Gegenwärtig ist der Bundesrat dafür zuständig. Nach Auffassung der Kommission ist die Dauer der Rekrutenschule ein zentrales Element der Dienstleistungspflicht. Die Rekrutenschule hat Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche, so auf das Individuum und auf die Wirtschaft, und hat in der neuen Armee eine Scharnierfunktion. Deshalb ist die Kommission der Ansicht, die Festsetzung der Dauer sei Sache der Bundesversammlung. Entsprechend soll die Bundesversammlung auch die Dauer und den Turnus der Wiederholungskurse bestimmen können. Zur eigentlichen Dauer der Rekrutenschule wird sich die SiK-SR im Rahmen der Prüfung der Verordnung zur Organisation der Armee äussern.
Die Kommission beantragt zudem einstimmig (mit 13 Stimmen), dass die Möglichkeit vorgesehen wird, wonach Fachleute, die über besonders wertvolle Kenntnisse für die Armee oder für andere Bereiche der nationalen Sicherheitskooperation verfügen, bis zum 50. Altersjahr zum Militärdienst verpflichtet werden können (Art. 13. Abs. 3). Auch die Zuständigkeit, die Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht zu senken oder heraufzusetzen, soll ihrer Ansicht nach dem Parlament übertragen werden (Anpassung von Art. 13 Abs. 5-7). Schliesslich begrüsste die SiK-SR das neue Aushebungskonzept, das einen Informationstag und anschliessend drei Aushebungstage vorsieht.
Die SiK hat die Detailberatung der Revision der Militärgesetzgebung (01.065) aufgenommen, nachdem sie einstimmig (12 Stimmen) Eintreten auf die vier Vorlagen beschlossen hatte. Behandelt werden die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung, der Bundesbeschluss über die Verwaltung der Armee, die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee und die Revision des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz.
Im ersten Teil der Sitzung hat die SiK die Prüfung des Armeeleitbilds XXI (01.075) abgeschlossen. Ein formeller Beschluss ist allerdings nicht vor Abschluss der gesamten Arbeiten zu erwarten. Die SiK-SR setzt ihre Arbeiten am 19. Februar fort. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan, wird sich der Ständerat in der Frühjahrsession 2002 mit dem "Paket Armee XXI" befassen.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein des Vorstehers des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, am 6. Februar 2002 in Bern.
Bern, 07.02.2002 Parlamentsdienste