Nationalrat Pierre Chiffelle verlangt mittels einer Parlamentarischen Initiative (01.424) mehr Transparenz über die Entschädigungen, welche an Verwaltungsräte von börsenkotierten Firmen ausbezahlt werden. Die Aktienbesitzer sollen erfahren, wie die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von den Unternehmen, deren Führungsverantwortung sie tragen, entschädigt werden und wie sie am Unternehmen selbst beteiligt sind. Diese Regulierung soll gemäss der Initiative im Obligationenrecht festgehalten werden. Für die WAK ist der Handlungsbedarf bezüglich der Transparenz bei Verwaltungsratsentschädigungen ohne Zweifel gegeben. Sie hat aus diesen Gründen einstimmig beschlossen, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, um den politischen Willen für eine baldige Regulierung zu unterstreichen. Einig ist man sich nämlich auch, dass die Regulierung in erster Linie eine Aufgabe der Börse und der Wirtschaft selbst ist. Die Schweizer Börse und economiesuisse haben ihre Bereitschaft zu einer Regulierung bereits angekündigt. Diese Selbstregulierungsgrundsätze sollten möglichst rasch ausformuliert und in die Tat umgesetzt werden. Der Gesetzgeber behält sich bei ungenügenden Vorschlägen mit der Parlamentarischen Initiative die Türe offen, allenfalls selbst aktiv tätig zu werden. In der Frühlingssession wird das Geschäft im Nationalrat behandelt. Weiter wird hervorgehoben, dass der NR eine Motion (01.3329) des Nationalrats Walker (SG) überwiesen hat, die unter anderem vorschlägt, die Transparenz auf die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung erhaltenen Bezüge auszuweiten. Die Motion ist derzeit im Ständerat zur Überprüfung.
Mittels Parlamentarischer Initiative (01.432) fordert Nationalrat Rechsteiner-Basel, dass durch eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes Produzenten und Käufern von Strom aus neuen erneuerbaren Energien keine Mehrbelastungen durch die Mehrwertsteuer im Vergleich zu den Produzenten und Käufern von konventionell erzeugtem Strom erwachsen. So kostet heute die Produktion einer Kilowattstunde Strom aus Photovoltaik etwa fünfmal mehr als für konventionellen Strom. Dementsprechend ist für die gleiche Einheit Strom ein bedeutend grösserer Betrag an Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei 10:10 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die WAK der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Für die Mehrheit kann über das Mehrwertsteuergesetz die vom Initianten erhoffte Wirkung kaum erzielt werden. Auch würde die Umsetzung bloss neue Abgrenzungsschwierigkeiten (insbesondere in Bezug auf Energie aus Wasserkraftwerken) und Umsetzungsprobleme mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Bern, 12.02.2002 Parlamentsdienste