Die zuständige Subkommission EDI/UVEK der GPK-S hat bereits am 10. Oktober 2001 auf das Swissair-Grounding reagiert und die Abklärungen zur Frage der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Bundesorgane in Sachen Swissair eingeleitet. Im Zentrum der Abklärungen stehen dabei die Aufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aktionärsrechte und dem Krisenmanagement durch den Bundesrat. Am 5. November 2001 hat die Subkommission Vertreter des EFD und des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) angehört. Zurzeit befasst sie sich mit Fragen rund um das Grounding. Die Verantwortlichkeit der Organe der SAirGroup bildet jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung der GPK-S.

In der Herbstsession von vergangenem Jahr ist im Zusammenhang mit dem Swissair-Grounding vom 2. Oktober 2001 verschiedentlich die Frage der Bundesaufsicht aufgeworfen worden. Die Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat bereits am 10. Oktober 2001 eine Untersuchung hinsichtlich dieser Frage eröffnet. Dieses Vorgehen wurde vom Plenum der GPK-S am 6. November 2001 gutgeheissen.

Welches ist der Untersuchungsgegenstand?

Die Untersuchung der GPK-S hält sich an den Rahmen der Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Unter dem Gesichtspunkt der Aufsicht und Rolle des Bundes rund um die Vorkommnisse um die Swissair werden folgende Fragen geprüft:

  1. Wahrnehmung der Aufsicht gemäss Luftfahrtgesetz und Luftfahrtverordnung durch das BAZL
  2. Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch den Bund
  3. Krisenmanagement und Rolle des Bundes im Vorfeld, während und nach dem Grounding vom 2. Oktober 2001

Im Rahmen der ersten Frage stehen dabei im Vordergrund:

  • die Überprüfung der Voraussetzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anlässlich der Erteilung und Erneuerung einer Betriebsbewilligung nach Artikel 27 lit. c des Luftfahrtgesetzes (LFG).
  • die Instrumente, Mittel und Ressourcen des BAZL bei der Wahrnehmung der Aufsicht
  • die Wahrnehmung der Auskunfts- und Meldepflicht gemäss Artikel 107 der Luftfahrtverordnung (LFV) durch die Swissair
  • die Kontrollen des BAZL bei der Swissair und Crossair
  • die Crossair-Unfälle vom 10. Januar 2000 sowie vom 24. November 2001 und deren Folgen für die Sicherheitsaufsicht
  • allfällige Unterschiede im Sicherheitsstandard von Swissair und Crossair
  • die Erweiterung der Betriebsbewilligung der Crossair
  • die Verflechtungen des BAZL und des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) mit Luftfahrtunternehmen
  • usw.

In die anderen Untersuchungsbereiche fallen etwa Fragen wie:

  • die Kenntnisse und das Bewusstsein der Bundesorgane hinsichtlich der Finanzsituation bei der Swissair
  • die Ursachen des Groundings
  • die Rolle des Bundes als Aktionär (damals und bei der neuen Fluggesellschaft auf Basis der Crossair).

Die Untersuchung der GPK-S ist klar abzugrenzen von der Untersuchung, die unter der Federführung des Sachwalters der SAirGroup läuft. Die Verantwortlichkeiten der Organe der SAirGroup bilden nicht Gegenstand der von der GPK-S geführten parlamentarischen Abklärungen.

Welches sind die bisher eingeleiteten Untersuchungsschritte?

Bereits am 19. Oktober 2001 unterbreitete die Subkommission dem Bundesrat Fragen betreffend die Aufsicht durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die Rolle des Bundes beim Dossier Swissair.

Am 5. November 2001 hörte die Subkommission den Direktor des BAZL, den Direktor der Eidg. Finanzverwaltung und den Generalsekretär des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an.

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2001 gelangte die Subkommission mit weiteren Fragen an den Bundesrat. Ebenfalls hat sie verschiedene Unterlagen eingefordert, die nun gesichtet werden.

Die Informationslage betreffend die Bewilligungs- und Aufsichtspraxis hat sich zum Teil geklärt. Jedoch gibt es noch verschiedene offene Fragen im Zusammenhang mit der ungeplanten Stillegung der Swissair-Flotte (Grounding) vom 2. Oktober 2001. Die Subkommission hat diesbezüglich eine Erklärung des EFD erhalten. Damit sie das Bild abrunden kann führt sie gegenwärtig Anhörungen von Vertretern der SAirGroup (am

14. Februar 2002) sowie der UBS und CSG (am 4. März 2002) durch. Dies durchaus im Hinblick darauf, um die Rolle und Sichtweise des Bundes, der in die Verhandlungen zur "Rettung" bzw. zum Aufbau einer neuen Airline involviert war, darzulegen und zu klären.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Nach den Anhörungen vom 4. März 2002 wird die Subkommission die bisherigen Resultate sichten und eine erste Beurteilung vornehmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Anhörungen durchgeführt werden müssen. Ebenso ist noch offen, ob bei bestimmten komplexen Fachbereichen noch vertiefte Abklärungen vorgenommen werden müssen.

Von diesen noch offenen Fragen hängt der Zeitplan ab, bis wann die GPK-S ihre Resultate zur Untersuchung präsentiert. Aus heutiger Sicht ist mit einem Abschluss dieser Untersuchung auf Ende Juni 2002 zu rechnen.

Die Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat am 14. Februar 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansruedi Stadler (CVP, UR) in Bern getagt.

Bern, 14.02.2002    Parlamentsdienste