Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat mit 22:0 Stimmen verschiedenen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (01.079) zugestimmt. Sie befürwortet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe. Der Bund soll zudem die Kompetenz erhalten, Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Förderung einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Nationalrat durchzuführen.

Gemäss der vorgeschlagenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kann der Bundesrat im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen dabei gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben. Mit 15:5 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat die Kommission zudem einer Ergänzung zugestimmt, wonach diese Versuche wissenschaftlich begleitet werden sollen. Dabei sollen insbesondere auch das Geschlecht, das Alter und die Ausbildung erhoben werden.

Umstritten war der Vorschlag des Bundesrates, mit einer Kann-Formel dem Bund die gesetzliche Möglichkeit zu geben, vor Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, um die Stimmbeteiligung sowie Frauenkandidaturen zu fördern und zur ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament beizutragen. Während die eine Seite sich gegen die Aufnahme einer solchen Bestimmung aussprach, wollte die andere Seite die Kann-Formel durch eine verpflichtende Bestimmung ersetzen. Schliesslich sprach sich die Kommission mit 12:11 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp für eine nicht verpflichtende Kann-Formulierung aus und lehnte den Streichungsantrag mit 17:7 Stimmen ab. Die Kommission stellt sich somit hinter die Auffassung des Bundesrates, wonach der in der Verfassung enthaltene Auftrag zur Gleichstellung ernst zu nehmen ist.

Hingegen hat die Kommission diskussionslos der Schaffung eines Parteienregisters zugestimmt. Nachdem in der neuen Bundesverfassung die Parteien verankert worden sind, soll dies auf Gesetzesstufe in geeigneter Weise fortgesetzt werden. Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund sollen sich bei der Bundeskanzlei amtlich registrieren lassen können und dafür bei der Wahlvorbereitung in den Genuss entsprechender Erleichterungen kommen. Konkret wird von registrierten Parteien nicht mehr verlangt, dass sie ihre Wahlvorschläge von einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter unterzeichnen lassen müssen.

Kritisch aufgenommen wurde der Vorschlag des Bundesrates, die eingereichten Unterschriften für ein Referendum oder eine Volksinitiative nur noch bis zur Erreichung des verfassungsmässigen Quorums zu zählen. Diese Sparmassnahme wurde insbesondere bezüglich der Volksinitiative nicht als gerechtfertigt betrachtet. Die Kommission stimmte ihr deshalb nur in Bezug auf das Referendum zu. Hingegen sind die für eine Volksinitiative eingereichten Unterschriften nach wie vor alle auszuzählen und nach Kantonen aufgeteilt zu veröffentlichen. Die Kommission stimmte hier mit 19:2 Stimmen für das geltende Recht.

Die Kommission tagte am 14./15. Februar 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).

Bern, 15.02.2002    Parlamentsdienste