Die Reform der Familienbesteuerung bedarf zusätzlicher Abklärungen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates will Varianten prüfen, die einerseits eine "zivilstandsunabhängigere" Reform ermöglichen, anderseits auch im Vollzug praktikabler sind. Die neue Familienbesteuerung kann damit definitiv nicht auf anfangs 2003 in Kraft treten. Die dringlichen Massnahmen bei der Stempelabgabe sollen verlängert werden, damit die Überführung ins ordentliche Recht nicht als Einzelvorlage, sondern im Rahmen einer Gesamtschau zum Steuerpaket erfolgen kann.

Die WAK hat ihre Arbeiten an den Teilen "Familienbesteuerung" und "Stempelabgabe" am Steuerpaket 2001 (01.021) weitergeführt. Dabei hat sie sich eingehend mit der Vollzugstauglichkeit der beabsichtigten Reform der Familienbesteuerung auseinander gesetzt und drei kantonale Steuerexperten angehört. Sie stellt insbesondere in Frage, ob die Anwendung der verschiedenen Steuerabzüge überhaupt kontrolliert werden kann. Namentlich ist nicht auszuschliessen, dass der Haushaltabzug von 11'000 Franken, den alleinstehende Steuerpflichtige nach der Vorlage von National- und Bundesrat geltend machen können, auch von Personen, die in einem Konkubinat leben, widerrechtlich in Anspruch genommen wird. Die WAK hat Zusatzabklärungen bei der Steuerverwaltung in Auftrag gegeben, die auch neue Berechnungen umfassen. So lässt die WAK Varianten prüfen, um eine gegenüber dem Nationalrat noch "zivilstandsunabhängigere" Fassung zu erhalten. Zusammenlebende Paare sollen unabhängig von ihrem Trauschein bei gleichem Einkommen eine möglichst gleiche Steuerbelastung ausweisen. An diesen Grundsatz, von dem das geltende Recht bekanntlich weit entfernt ist, hat sich der Nationalrat bereits sehr angenähert. Diese Abklärungen sind aufgrund der verschiedenen Steuerabzüge, die alle jeweils einen anderen Zweck verfolgen, äusserst komplex.

Es ist der WAK somit nicht mehr möglich, die Reform der Familienbesteuerung, die eine Entlastung von 1,3 Milliarden Franken, davon 900 Millionen Franken beim Bund, vorsieht, für die Frühlingssession in den Ständerat zu bringen. Dies bedeutet auch, dass die Reformen mit Bestimmtheit nicht anfangs 2003 in Kraft treten können. Die zusätzlichen, Zeit benötigenden Abklärungen hat die WAK mit 8:4 Stimmen beschlossen. Es ist ihr wichtiger, ein Steuersystem zu schaffen, das Bestand haben kann, als rasch eine Reform zu beschliessen, bei der Mängel absehbar sind, die später neuer Korrekturen bedürfen. Die WAK ist bemüht, an der Familienbesteuerung weiter konsequent zu arbeiten. So wird sie über die ersten Erkenntnisse aus den neuen Abklärungen noch während der Frühlingssession beraten.

Die mit der Familienbesteuerung vom Nationalrat im selben Bundesgesetz verab-schiedeten Änderungen bei der Stempelabgabe werden somit ebenfalls erst in der Sommersession behandlungsreif sein. Bei diesem Teil des Steuerpakets gilt es, vom Parlament bereits beschlossene dringliche, aber bis Ende Jahr befristete Massnahmen zugunsten des Finanzplatzes Schweiz ins ordentliche Recht zu überführen. Um nun eine Lücke nach Ablauf der dringlichen Massnahmen und vor Inkrafttreten der Gesetzes-revision zu vermeiden, hat die WAK das Finanzdepartement ersucht, eine Botschaft vorzubereiten, die eine Verlängerung der dringlichen Massnahmen vorsieht. Diese Botschaft könnte im beschleunigten Verfahren in der Sommersession in beiden Räten beraten werden.

Beim dritten Teil des Steuerpakets, der Reform der Wohneigentumsbesteuerung, hat die WAK bereits vor längerem Eintreten beschlossen, die Detailberatung jedoch ausgesetzt, um prioritär an den andern Paketen zu arbeiten. Bereits früher hat die WAK die vom Nationalrat ins Steuerpaket eingebrachte Senkung des Gewinnsteuersatzes bei der Unternehmensbesteuerung abgelehnt.

Die WAK tagte am 21. Februar 2002 unter dem Präsidium von Ständerat Schiesser (FDP/GL) und im Beisein von Bundespräsident Villiger in Bern.

Bern, 22.02.2002    Parlamentsdienste