Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) verabschiedete mit 14 zu 6 Stimmen eine Kommissionsinitiative. Flächendeckendes Poststellennetz und damit eine Änderung des Postgesetzes. Mit der Vorlage schlägt die KVF ihrem Rat vor, die Post zum Betrieb eines landesweit flächendeckenden Poststellennetzes zu verpflichten. Dabei muss für alle Teile der Bevölkerung eine Poststelle, es wird in erster Linie an eine physisch präsente Poststelle oder Agentur gedacht, in angemessener Distanz erreichbar sein. Diese Poststelle muss mindestens die Dienstleistungen des Universaldienstes anbieten. Mit der Initiative will die Kommission einerseits dem beabsichtigten Abbau von Poststellen in den ohnehin strukturschwachen Randregionen entgegentreten, anderseits auch in Agglomerationen ein sinnvolles Poststellennetz erhalten. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext wird sich der Bund an den ungedeckten Kosten der zum Teil defizitären Poststellen beteiligen. Die Kommission betrachtet eine Abgeltung als gerechtfertigt, da nicht allein die ansässige Bevölkerung von der Erhaltung von Poststellen profitiert, sondern direkt und indirekt auch ganze Wirtschaftszweige, wie der Tourismus oder das Kleingewerbe.
Die Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtet es als wenig sinnvoll, von staatlicher Seite her auf die Unternehmensentscheide der Post Einfluss zu nehmen, nachdem diese vor drei Jahren in die Unabhängigkeit entlassen wurde. Nach der Meinung der Minderheit handelt es sich bei der Reform des Poststellennetzes nicht um einen Abbau des Service public. Die Grundversorgung der Bevölkerung bleibt gewährleistet. Die Post versucht lediglich, sich den veränderten Lebens- und Arbeitsgewohnheiten der Bevölkerung anzupassen. Den erwarteten Spareffekt von 100 Millionen Franken erachtet sie als substantiell.
Zur gleichen Thematik beriet die Kommission die Motion des Ständerates (Epiney). Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post- und Telekommunikationsbereich (01.3206). Diese wurde vom Ständerat am 14. Juni 2001 mit 20 zu 8 Stimmen überwiesen und verlangt gesetzliche Änderungen, um einen leistungsfähigen Service public über ein System von Kompensationen, Entschädigungen oder Gebühren zu finanzieren. Die Kommission entschied mit 9 zu 8 Stimmen, die Motion zu überweisen. Die Kommission will den Vorstoss dem Bundesrat in der verbindlichen Motionsform überweisen, damit dieser Vorschläge zu den erwähnten Möglichkeiten einer finanziellen Abgeltung unterbreiten muss.
Die Minderheit der Kommission setzt sich für die Postulatsform ein, weil nach ihrer Ansicht, die soeben beschlossene Kommissionsinitiative zum Poststellennetz den gesetzlichen Handlungsbedarf bereits abdeckt. Dennoch soll der Vorstoss im Rahmen der vom Bundesrat am 17. Oktober 2001 angekündigten Gesamtschau zur Entwicklung des Postwesens geprüft werden.
Im Weiteren prüfte die Kommission die Parlamentarische Initiative. Natursteinabbau und Mineralölsteuergesetz von Nationalrat Meinrado Robbiani (01.451) vor. Der Vorstoss wurde am 4. Oktober 2001 eingereicht und fordert, dass der Mineralölsteuerzuschlag auf dem in den Steinbrüchen verbrauchten Treibstoff zurückerstattet wird. Der Initiant will damit den Natursteinabbau diesbezüglich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichstellen. Weiter argumentiert er, seien diese finanziellen Erleichterungen bis 1993 gewährt worden und im Rahmen der Sanierung der Bundesfinanzen gestrichen worden. Die Kommission entschied sich, mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Anliegen zu unterstützen und gab der Initiative damit Folge.
Die Minderheit der Kommission erachtet die Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags für die Konkurrenzfähigkeit dieses Produktionszweiges nicht als entscheidend und den administrativen Aufwand als unverhältnismässig. Sie will der Initiative keine Folge geben.
Im Bereich Strassenverkehr beriet die KVF das weitere Vorgehen bezüglich der Parlamentarischen Initiative. Belchentunnel/A2. Planung und Bau einer dritten Röhre (Baader Caspar) (00.463). Die Verwaltung informierte die Kommission, dass im Herbst 2000 ein generelles Projekt für einen befahrbaren Sanierungsstollen vorgeschlagen wurde, Mitte 2002 soll sich der Bundesrat dazu äussern. Danach werden ein Ausführungs- und dann ein Datailprojekt erstellt. Nach der Erledigung der zu erwartenden Einsprachen kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Mit der Fertigstellung des Tunnels wird im Jahre 2015 gerechnet.
Angesichts dieser Sachlage entschied die Kommission, dem Bundesrat ihr Interesse am Bau dieser dritten Tunnelröhre und deren baldigen Fertigstellung in einem Brief Ausdruck zu geben und die Initiative dem Rat als erfüllt zur Abschreibung zu beantragen. Dieser Entscheid wurde mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.
Sodann diskutierte die Kommission den Tätigkeitsbericht 2001 der NEAT Aufsichtsdelegation. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Arbeiten am Lötschberg termingerecht vor sich gehen, jedoch beim Gotthard mit einer Verzögerung von 2 Jahren zu rechnen ist. Entscheidend für den weiteren zeitlichen Rückstand wird die Linienführung im Kanton Uri sein. Möglichkeiten für Beschleunigungsmassnahmen sind beschränkt, da sich diese auch im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen bewegen müssen.
Die Kommission verschaffte sich anschliessend einen Überblick über die verkehrspolitischen Analysen und Vorschläge im EU-Weissbuch zur Verkehrspolitik.
Weiter besprach sie die Verkehrssituation am Gotthard und das Dosierungssystem mit Bundesrat Moritz Leuenberger und Vertretern der Kantone Uri, Tessin und Graubünden.
Schliesslich verlangte sie Auskunft über die Haltung des Bundesrates zur Einsitznahme von CEOs von Firmen, deren Aktienmehrheit in den Händen des Bundes liegt, in rein privatwirtschaftlich geführte Firmen. Anlass zur Aussprache gab die angekündigte und nun zurückgezogene Kandidatur von Jens Alder, CEO der Swisscom, in den Verwaltungsrat des UBS.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) statt.
Bern, 26.02.2002 Parlamentsdienste