Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (02.010) sieht verschiedene Massnahmenkategorien vor. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf vermehrter Kontrolle und einem verbesserten Vollzug des geltenden Rechts. In diesem Sinne ist unter anderem die Schaffung von Kontrollstellen auf kantonaler Ebene mit erweiterten Kontrollkompetenzen und Koordinationsaufgaben vorgesehen.
Gemäss der WAK sind die grundsätzlichen Zielsetzungen dieses Gesetzes zu begrüssen; Schwarzarbeit ist eine strafbare Handlung und zieht schwerwiegende Folgen nach sich, wie beispielsweise Einkommensverlust für den öffentlichen Sektor. Bevor das Gesetz weiter diskutiert wird, möchte sie sich aber zu einigen Punkten noch zusätzlich informieren. Ein grosser Anteil der zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorgesehenen Massnahmen (Sanktionen) wird im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Ausländergesetzes behandelt. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Gesetz gegen Schwarzarbeit nicht behandelt werden kann, ohne genau zu prüfen, was im neuen Ausländergesetz ausgearbeitet wird. Da die Kommission sich zum neuen Ausländergesetz im Rahmen eines Mitberichtes zuhanden der staatspolitischen Kommission befasst, möchte die WAK abwarten, bis die mit der Ausarbeitung des Berichtes beauftragte Subkommission ihre Arbeit beendet hat (Juli 2002).
Die PaIv Leutenegger Oberholzer (01.437) will eine fünfte Ferienwoche für Arbeitskräfte ab dem 50. Altersjahr im Obligationenrecht festschreiben. Die WAK hat mit 13 zu 12 Stimmen der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Diese fünfte Ferienwoche ist in der Praxis weit verbreitet. Die davon nicht betroffenen10% der Arbeitnehmer sollten auch von dieser 5. Ferienwoche profitieren können. Mehrheitlich sind Frauen oder weniger Qualifizierte betroffen, welche in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag tätig sind. Der höhere Rhythmus, welches das Arbeitsleben heute mit sich bringt, macht die Massnahme gemäss der Mehrheit der WAK nötig.
Keine Erhöhung der minimalen gesetzlichen Ferienansprüche will die WAK dagegen für die Lehrlinge und Lehrfrauen einführen. Die PaIv Wyss (01.445), die sechs Wochen Ferien für Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer forderte, wurde mit 12 zu 10 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die 6. Ferienwoche würde die Abwesenheit der Lehrlinge von ihrem Lehrbetrieb nebst den Schultagen nochmals erhöhen. Vor allem Kleinbetriebe, welche nachgerade die grössten Anbieter von Lehrstellen sind, würden dadurch stark belastet. Bei einer grosszügigen Ferienlösung befürchtet die Mehrheit der WAK eine Schwächung des Lehrstellenangebotes.
Die Kommission hat ferner zwei Standesinitiativen (01.300 Jura und 01.301 Tessin) behandelt. Die Initiative des Kantons Jura verlangt, dass die Erben eines Steuerpflichtigen, der eine Steuerhinterziehung begangen hat, nicht mehr dafür haftbar sind. Die Tessiner Initiative möchte darüber hinaus, dass die Kantone auf die Nachsteuern verzichten können. Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative des Kantons Jura Folge zu geben. Sie verweist auf zwei Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in denen die Schweiz in dieser Angelegenheit gerügt wurde. Demnach widersprechen Erbenbussen dem strafrechtlichen Prinzip, wonach eine Busse beim Tod des Verurteilten wegfällt. Einem Erben kann somit keine Busse auferlegt werden, die er nicht selbst verschuldet hat. Hingegen beantragt die WAK mit 16 zu 5 Stimmen, der Initiative des Kantons Tessin keine Folge zu geben. Da ein Verzicht auf die Erhebung der Nachsteuern einer Steueramnestie gleichkäme, würden damit zweifelhafte Steuerpflichtige gegenüber solchen, die ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind, bevorteilt.
Schliesslich beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative Stump (01.453) Folge zu geben. Diese verlangt, dass Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung von der Mehrwertsteuer befreit werden. Nach heutiger Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung kommen nur die unmittelbaren Erstempfänger von öffentlichen Forschungsbeiträgen in den Genuss einer Steuerbefreiung. Auf den Beiträgen hingegen, die an Beteiligte der Forschungsgemeinschaft weitergeleitet werden, wird die MWSt erhoben. Die Kommission ist der Auffassung, dass dadurch der wissenschaftlichen Forschung auf ungerechtfertigte Weise Gelder entzogen und zudem die Zusammenarbeitsbemühungen der Forschungsinstitute bestraft werden.
Die WAK tagte am 22/23. April 2002 unter dem Präsidium von NR Maitre (CVP/GE) in Bern.
Bern, 23.04.2002 Parlamentsdienste