In Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss hat sich die Kommission eingehend mit der Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM in den Jahren 2003 - 2006) (01.068) befasst. Dieses Beteiligungsabkommen sieht die Vollbeteiligung der Schweiz am Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Zugang zur wichtigsten europäischen Wissenschafts- und Technologieplattform vor. Mit der Botschaft wird die Genehmigung eines Verpflichtungskredites von 869 Millionen Franken beantragt, um der aktuellen Beteiligung am 5. Forschungsrahmenprogramm, welche 2002 ausläuft, die Beteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm bis ins Jahr 2006 anzuschliessen. Konsultierte Schweizer Institutionen unterstützen diese Vollbeteiligung trotz gewisser administrativer Schwerfälligkeiten im Programmmanagement und halten sie für die einzige Lösung, um eine Marginalisierung der Schweizer Forschung in Europa zu verhindern. Die Ziele der Beteiligung werden denn auch vorab im Bereich des erwarteten wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzens sowie der Möglichkeit, in den besten europäischen Kooperationsnetzwerken mitzuwirken, genannt. Um dies zu erreichen, muss die Schweiz auf strategischer Ebene aktiv sein und Einflussmöglichkeiten geschickt nutzen. Die Vorlage liegt auf der Linie der schweizerischen Wissenschafts- und Forschungspolitik und die vorgesehenen Themenbereiche (u. a. Genomik und Biotoechnologie (Medizin), Technologien für die Informationsgesellschaft, Nanotechnologien, Luft- und Raumfahrt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken), gehören zum Teil zu den wichtigen Themen, mit denen sich die Kommission zur Zeit beschäftigt. Der Kredit wird für eine sinnvolle Investition gehalten und die Kommission empfiehlt dem Ratsplenum den Bundesbeschluss über die Finanzierung mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme. Im Ständerat wurde die Vorlage am 20. März 2002 angenommen.
Das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (01.056 n) legt erstmals auf internationaler Ebene verbindliche Rechtsregeln für medizinisches Handeln fest. Das als Kernkonvention konzipierte Übereinkommen regelt die wichtigsten Grundsätze in den Bereichen Einwilligung in medizinische Eingriffe, Schutz der Privatsphäre, Genetik, Organentnahme für Transplantationszwecke und medizinische Forschung. Zusatzprotokolle, wie das vorliegende Protokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen, erlauben, das Übereinkommen in einzelnen Bereichen zu ergänzen. Der Bundesrat hat diese Botschaft gleichzeitig mit derjenigen zum Transplantationsgesetz (01.057 n) verabschiedet. Diese beiden Vorlagen sind denn auch eng miteinander verknüpft, schlägt doch der Bundesrat vor, bei der Ratifizierung Vorbehalte zu machen, die sich auf das Transplantationsgesetz beziehen. Da Vorbehalte nur zu einer geltenden Gesetzesbestimmung gemacht werden können, die Beratung dieses Gesetzes aber noch nicht aufgenommen worden ist und sich länger als ein Jahr hinziehen dürfte, beantragt die WBK einstimmig, die Behandlung der Konvention bis zum Abschluss der Beratung des Transplantationsgesetzes zu sistieren.
Die Kommission nahm zum Schluss zum Nichteintretensbeschluss des Ständerates zum ICT-Umschulungsgesetz (01.419) vom 4. Oktober 2001 Stellung. Eine Subkommission mit dem Auftrag, eine schmalere Fassung der Forderungen aus dem Gesetzesentwurf zu prüfen, schlug der Gesamtkommission heute vor, dessen Kernpunkte in Form einer Kommissionsmotion zu überweisen, im Übrigen jedoch dem Entscheid des Ständerates, auf das Gesetz nicht einzutreten, zu folgen. Die Überweisung der Kommissionsmotion wurde mit 14 zu 2 Stimmen gutgeheissen, die Zustimmung zum Entscheid des Ständerates mit 10 zu 0 bei 6 Enthaltungen.
Rund 16 Stunden dieser dreitägigen Sitzung hat die WBK der Beratung des sog. Gentechnikgesetzes (GTG / 00.008s) gewidmet. Darüber wurde in einer separaten Pressemitteilung informiert.
Die Kommission tagte am 24./25./26. April 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) in Bern.
Bern, 29.04.2002 Parlamentsdienste