Während fünf Tagen haben die Geschäftsprüfungskommissionen zusammen mit dem Gesamtbundesrat die Geschäftsführung des Bundesrats im Jahre 2001 besprochen. Die Kommissionen beantragen ihren Räten, die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichts im Jahr 2001 mit einem Vorbehalt zu genehmigen. Dieser Vorbehalt betrifft die Geschäftsführung des Bundesrates in Sachen Post und Schweizerische Bundesbahnen.

Die Prüfung des Geschäftsberichts 2001 des Bundesrates (02.016) bot den Geschäftsprüfungskommissionen die Gelegenheit, sich in einem Gesamtüberblick mit der Tätigkeit von Bundesrat, Bundesverwaltung sowie Bundesgericht und Eidgenössischen Versicherungsgericht zu befassen. Die Kommissionen führten gemeinsam Gespräche mit allen Bundesratsmitgliedern sowie mit der Bundeskanzlerin.

Unter den zahlreichen Themen, die dabei berührt wurden, standen vor allem die folgenden im Vordergrund:

  • Umsetzung der Effizienzvorlage,
  • Probleme im Asyl- und Ausländerbereich,
  • Reformprojekt VBS XXI,
  • Eignerstrategie des Bundesrates betreffend RUAG,
  • Kriegsmateriallieferungen zwischen der Schweiz und Israel,
  • Erste Erfahrungen mit den Anti-Doping-Regelungen,
  • Rolle des Bundes im Zusammenhang mit dem Grounding der Swissair,
  • Dosierungssystem am Gotthard,
  • Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flugverkehr,
  • Problem des Kostenzuwachs im Gesundheitsbereich,
  • Rolle der Schweiz im Internationalen Währungsfonds,
  • Fortschritte beim Vollzug des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Geldwäscherei,
  • Finanzmarktaufsicht,
  • Umsetzungsprobleme im Rahmen von NOVE-IT,
  • Auswirkungen des Attentats vom 11. September 2001 auf die Schweiz und Massnahmen des Bundes,
  • Evaluation der Pilotphase der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG).

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben den Geschäftsbericht 2001 mit einem Vorbehalt einstimmig gutgeheissen. Die Berichterstattung des Bundesrates zur Post und zu den Schweizerischen Bundesbahnen konnte nicht alle Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen ausreichend beantworten, so dass dafür eine zusätzliche Sitzung notwendig ist. Diese findet Mitte August 2002 statt. Der Vorbehalt betrifft dementsprechend nur die Geschäftsführung des Bundesrates in Bezug auf diese beiden Unternehmungen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben sich auch eingehend mit dem Querschnittsthema der Informatik- bzw. der Informationssicherheit in allen Departementen auseinandergesetzt. Schon seit längerer Zeit werden insbesondere Probleme mit der Informatiksicherheit innerhalb der Bundesverwaltung festgestellt. Die Departementsspitzen sind sich dieser Probleme bewusst und haben auch schon Massnahmen ergriffen. Aufgrund der Vernetzung mit Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung und der Dynamik im Bereich der Anforderungen an die Informatik des Bundes und der daraus resultierenden Anpassungen ergeben sich für die Verantwortlichen immer wieder neue Herausforderungen.

Schliesslich wurde der Jahresbericht 2001/2002 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte gutgeheissen. Er gibt einen breiten Überblick über die verschiedenen Arbeiten, welche die Kommission im vergangenen Geschäftsjahr tätigte. Der Bericht ist ab dem 28. Mai 2002 auf dem Internet abrufbar. Er wird den Räten in der Sommersession 2002 vorgelegt werden.

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 6., 7., 15., 16. und 17. Mai 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrätin Brigitta M. Gadient (Präsidentin GPK-N, SVP/GR) sowie Ständerat Michel Béguelin (Präsident GPK-S, SP/VD) in Anwesenheit aller Bundesratsmitglieder sowie der Bundeskanzlerin getagt.

Der Jahresbericht 2001/2002 der Geschäftsprüfungskommissionen kann ab dem 28. Mai 2002 auf dem Internet abgerufen oder beim Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen bestellt werden (Parlamentsgebäude 3003 Bern, Tel. 031 / 322 97 13).

Bern, 21.05.2002    Parlamentsdienste