Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats setzte die Detailberatung der AHV-Revision und der IV-Revision fort. Sie stimmt der Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze und einem entsprechenden Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken (für 4 Jahre) zu.

Zunächst befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats mit Teil 1 der 11. AHV-Revision (01.070 n), d. h. dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteursätze. Es ging vor allem um die Frage, ob ein Teil des Ertrags aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze den Rückstellungen des Bundes für AHV und IV gutgeschrieben werden dürfe. Die Frage des Bundesanteils an den Zusatzeinnahmen war letztmals in der Wintersession 2000 im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative der SGK des Nationalrats (00.416, Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV) diskutiert und mit Stichentscheid der Präsidentin zugunsten des Bundesanteils entscheiden worden. Seither ist die Schuldenbremse eingeführt worden, und die Frage, wie der Bund seine Mehrausgaben in anderen Bereichen, wie z. B. Bildung und Forschung oder Verkehr, bezahlen soll, wenn er diesen Anteil nicht bekommt, stellt sich anders als damals.

Anderseits will die Kommission keine zusätzlichen Steuern erheben, die nicht klar zweckbestimmt sind. Sie sucht daher nach einer neuen Lösung und hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag gegeben. Die Fortsetzung findet an der Sitzung vom 1./2. und 3. Juli 2002 statt.

Der Parlamentarischen Initiative der SGK-des Nationalrats, 00.403 Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze, stimmte die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Der Entscheid für 200 Millionen Franken gegenüber 100 Millionen Franken (gemäss Bundesrat) fiel mit 7 zu 6 Stimmen, der definitive Entscheid für 200 Millionen gegenüber 400 Millionen Franken (gemäss Nationalrat) mit 6 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Anders als der Nationalrat beantragt die Kommission, dass die Unterstützung des Bundes pro Krippenplatz plafoniert wird: Mit 11 zu 2 Stimmen entschied sich die Kommission für einen Höchstbetrag von 5000 Franken pro Jahr (gegenüber 8000 Franken gemäss Antrag der Minderheit). Die Kommission legt Wert auf die Feststellung, dass es sich hier um eine Anstossfinanzierung handelt, die den Kantonen und Gemeinden, aber auch den Arbeitgebern und den Eltern ein Anreiz sein soll, Betreuungsplätze zu schaffen. Sie darf nicht zu einer dauernden Aufgabe des Bundes werden. Das Anliegen an sich ist weitgehend unbestritten: Frauen sollen nicht mehr vor der Wahl stehen, ihren Beruf auszuüben oder Kinder zu bekommen; berufstätige Frauen sollen auf eine Betreuung ihrer Kinder zählen können. Daher hat die Kommission das Geschäft trotz grosser Arbeitsbelastung entgegen der ursprünglichen Planung vorgezogen, so dass es dem Rat bereits in der Sommersession unterbreitet werden kann.

Schliesslich führte die Kommission die Detailberatung der 4. IV-Revision (01.015 n) zu Ende, wobei sie zwei Schwerpunkte der Revision noch aussetzte. 1. Assistenzentschädigung: Hier diskutierte sie ein Modell, das sich aus einer Assistenzpauschale und einem persönlichem Assistenzbudget zusammensetzt. Der Nationalrat hatte vorgesehen, dass die Auslagen für persönliche Assistenz weitgehend durch Ergänzungsleistungen abgegolten werden könnten, dieses neue Modell dagegen stellt eine reine Versicherungslösung nach IVG dar. 2. Nach Botschaft des Bundesrates sollen regionale ärztliche Dienste zu einer Vereinheitlichung und qualitativen Verbesserung der Beurteilung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente beitragen. Hier sucht die Kommission nach einer möglichst optimalen Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen. Die beiden Entscheide wird die Kommission an ihrer Sitzung vom 12./13. August 2002, wenn weitere Unterlagen vorliegen, treffen.

Die Kommission tagte am 27./28. Mai 2002 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/ SZ) und in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss sowie teilweise von Bundespräsident Kaspar Villiger. Zur Parlamentarischen Initiative SGK-N wurde Nationalrat Rossini, Präsident der Subkommission, die die Vorlag erarbeitet hat, angehört.

Bern, 28.05.2002    Parlamentsdienste